Fritz Jergitsch startet mit seiner "Tagespresse" ein Volksbegehren, um die Sinnlosigkeit von Volksbegehren zu thematisieren.

Foto: Andreas Urban

Wien – Das Satiremagazin "Die Tagespresse" holt nach der Klage gegen den ÖVP-Nationalratsabgeordneten Andreas Hanger zum nächsten politischen Coup aus. Sie sammelt unter dem Namen "Sinnloses Volksbegehren" Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren, das den Politikerinnen und Politikern im Parlament den Spiegel vorhalten soll. Das Volksbegehren wurde bereits angemeldet und vom Innenministerium genehmigt.

Das Ziel definiert die "Tagespresse" so: "Wir wollen den Nationalrat eine Stunde lang sinnlos über dieses Volksbegehren diskutieren lassen und fordern außerdem ein Gesetz, wonach das Präsidium des Nationalrats alle Volksbegehren künftig als sinnlos bezeichnen muss. Mit der Aktion wollen wir die Sinnlosigkeit von Volksbegehren kritisieren, weil wir es schade finden, dass so viele Volksbegehren genau nichts erreichen."

Sinnlos

"Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch erklärt die Idee dahinter: "Volksbegehren sind ein zahnloses demokratisches Instrument, das Bürgerbeteiligung vortäuscht, aber nichts ändert. Erfolgreiche Begehren werden kurz im Parlament diskutiert und wandern dann in den Papierkorb. Selbst wenn alle 6,4 Millionen wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher ein Volksbegehren unterschreiben, bedeutet das für den Nationalrat nur die lästige Verpflichtung, zur Geisterstunde irgendwelche Hinterbänkler darüber diskutieren zu lassen."

Anliegen werden schubladisiert

Mit der Initiative will das "Tagespresse"-Team Volksbegehren zu einem wichtigen Instrument der direkten Demokratie aufwerten. Seit dem Jahr 1964 hätten in Österreich 58 von insgesamt 72 Volksbegehren die notwendigen 100.000 Unterschriften erreicht, um im Nationalrat behandelt zu werden. Doch nur zwei davon wurden tatsächlich als Gesetz beschlossen, kritisiert die "Tagespresse": das Rundfunk-Volksbegehren (1964) und das Volksbegehren "Atomfreies Österreich" (1997). Alle anderen seien wirkungslos geblieben.

Von der Unterstützungserklärung zum Volksbegehren

Das Prozedere sieht vor, dass für ein Anliegen mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen erforderlich sind, um ein Volksbegehren einreichen zu können. Sie können entweder direkt bei einem beliebigen Gemeindeamt oder einem Magistratischen Bezirksamt mit einer Unterschrift erfolgen oder via elektronische Signatur. Wird positiv über den Einleitungsantrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden dann eingerechnet.

In der Warteschleife, also in der Unterstützungsphase, befinden sich derzeit über 60 Volksbegehren. Die Themenpalette reicht von Initiativen wie "Nehammer muss weg" oder "Bellen muss weg" (Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Anm.) über ein "Anti-EU-Volksbegehren" bis zur Initiative "Kein Elektroauto-Zwang".

Das Ziel des "Sinnlosen Volksbegehrens" seien mindestens 100.000 Unterschriften, damit das Thema im Nationalrat debattiert werden muss. Und: "Wenn die Politik unsere Zeit verschwendet, verschwenden wir ihre – Auge um Auge!" (omark, 29.11.2022)