Wann das Bestellerprinzip in Österreich endlich in Kraft treten wird, ist ungewiss.

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Im März hatte sich die Regierung auf einen Entwurf für die Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklerprovisionen geeinigt, in der Folge wurde er in Begutachtung geschickt. Doch seit Monaten ist nun schon Sand im Getriebe bei dem gesetzlichen Vorhaben, das Mieterinnen und Mietern in aller Regel künftig die Maklerprovision ersparen soll. Eine Regierungsvorlage ist noch nicht in Sicht, man verhandle immer noch, heißt es von den Grünen und aus der ÖVP.

Kein Bautenausschuss mehr vor Jahreswechsel

Wie berichtet, war eigentlich ein Inkrafttreten rund um den Jahreswechsel geplant gewesen, da war die sechsmonatige Übergangsfrist, auf die sich die Koalitionspartner im März geeinigt hatten, eigentlich schon mitgemeint. Nun ist ein Inkrafttreten per 1. Jänner 2023 aber de facto schon ausgeschlossen, denn eine Sitzung des Bautenausschusses wird vor dem Jahreswechsel nicht mehr stattfinden. Schon allein deshalb wird sich ein Beschluss im heurigen Jahr nicht mehr ausgehen. Ob es aber noch eine Übergangsfrist geben wird, ist fraglich.

Die grüne Chefverhandlerin Nina Tomaselli ist schon länger damit beschäftigt, dem Entwurf noch diverse "Giftzähne" zu ziehen, die auch nach Ansicht von Mieterschutzorganisationen theoretisch durchaus Umgehungen zulassen würden. Und nun hat sie via ORF beklagt, dass die ÖVP eine Art "Besichtigungsgebühr" zulassen wolle, die Maklerinnen und Makler also von Mietinteressenten einheben können. Die ÖVP sagt dazu nichts, außer dass die Verhandlungen laufen, man kommentiere diese nicht.

"Nie die Rede von Besichtigungsgebühren"

In der Immobilienwirtschaft werden die aktuellen Vorgänge aber umso lieber kommentiert. Dort fragt man sich seither nämlich, wo plötzlich diese Besichtigungsgebühr herkommt. Arno Wimmer, Maklersprecher im WKÖ-Fachverband der Immobilientreuhänder, sagt dem STANDARD, dass so eine Besichtigungsgebühr in der ganzen Diskussion um das Bestellerprinzip bisher nie ein Thema war und von seiner Branche auch nicht gefordert wurde. Ebenso sagt auch Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), dass davon bisher "nie die Rede" gewesen sei.

Tomaselli klärt die Verwirrung auf: Im Entwurf heißt es im neuen Paragraf 17a, Absatz 5 klipp und klar, dass sämtliche Vereinbarungen, die "den Mieter zu einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags an den nicht provisionsberechtigten Immobilienmakler oder an den Vermieter" verpflichten, unwirksam sind. Weiche man diesen Passus nun aber wieder auf, werde diversen Ablösen – oder eben auch Besichtigungsgebühren – Tür und Tor geöffnet, fürchtet die Bautensprecherin der Grünen.

Erstauftraggeberprinzip

Die Forderungen der Immobilienbranche hatten sich stets darauf fokussiert, dass eine mieterseitige Provision nicht gänzlich ausgeschlossen wird, sondern dass es zum sogenannten Erstauftraggeberprinzip kommt – dass also die Seite die Provision zahlen soll, die den Makler oder die Maklerin als Erstes beauftragt. "Wenn ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren", heißt es im Entwurf. Und weiter: "Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat."

Dass der Entwurf vom März aber etliche Fragen offen ließ, ging nicht nur aus einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Entwurf auf dem ÖVI-Makler-Dialog im vergangenen Mai hervor, sondern auch aus einigen der zahlreichen Stellungnahmen zum Entwurf. Die Arbeiterkammer kritisierte etwa, dass ihrer Ansicht nach Wohnungssuchende immer noch "zu leicht in die Rolle als provisionspflichtige Erstauftraggeber gedrängt werden" könnten. (Martin Putschögl, 29.11.2022)