Heizstrahler trotz Zuschusses? Ein später Antrag macht’s möglich.

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Klimaministerin Leonore Gewessler freute sich über einen guten Deal mit dem Koalitionspartner. "Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten", sagte die Ministerin bei der Präsentation der Förderung Ende September. "Gleichzeitig nehmen wir Unternehmen in die Pflicht, Energie einzusparen. In einer Zeit, in der wir die Menschen in Österreich bitten, die Raumtemperatur in ihren Wohnzimmern ein bis zwei Grad runterzudrehen, müssen alle ihren Beitrag zum Energiesparen leisten – auch Unternehmen, vor allem, wenn sie Steuergeld bekommen."

Tatsächlich hatte die Regierung sich im Rahmen des Zuschusses erstmals darauf verständigt, Unternehmen verpflichtende Vorgaben fürs Energiesparen zu machen. Die Grünen hatten darauf öffentlichkeitswirksam gepocht angesichts der Energiekrise. So wurde angekündigt, dass Betriebe, wenn sie die Beihilfe wollen, außerhalb ihrer Öffnungszeiten zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ihre Innen- und Außenbereiche nicht beleuchten dürfen.

Auch das Betreiben von Heizungen im Außenbereich wurde untersagt – ein Aus für Heizschwammerln und Heizstrahler also sowie warme Sessellifte. Dazu sollte ein Verbot kommen, die Eingangstür dauerhaft offen zu halten, wie das manche Geschäfte tun.

Keine Zweigstellen

Nun sind die Richtlinien für die Abwicklung der Energiehilfen an die Unternehmen veröffentlicht worden. Ausgearbeitet hat sie das Wirtschaftsministerium. Aus dem Dokument und den beigefügten Erklärungen wird klar: Die Pflicht zum Energiesparen existiert auf dem Papier, rasend engagiert dürfte aber nicht kontrolliert werden. Und: Die Auflagen lassen sich zum Teil sogar ganz legal umgehen.

Verantwortlich für die Auszahlung der Beihilfen in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Euro ist die AWS, die Förderbank des Bundes. Die Verpflichtung zur Erfüllung der Auflagen besteht in Form einer "Selbstverpflichtung": Die Unternehmen, die eine Förderung bei der AWS beantragen, müssen zusagen, die genannten Energiesparmaßnahmen einzuhalten. Die Kontrollen führt die AWS stichprobenartig durch. Aber die Relationen sind beachtlich: Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben bisher 86.000 Unternehmen eine Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss durchgeführt – diese Firmen wollen also die Hilfen in Anspruch nehmen. Die AWS, die die Einhaltung der Regeln kontrollieren soll, hat nach eigenen Angaben 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die meisten dürften mit der Abwicklung von Beihilfen beschäftigt sein, die Förderbank hat allein 2021 eine Viertelmillion Beihilfen bewilligt. Die AWS verfügt außerhalb Wiens über keine Zweigniederlassungen in Österreich. Sogar wenn ein Kontrollorgan in Tirol einen aktiven Heizstrahler bei einem geförderten Unternehmen entdecken würde, gibt es eine Hintertür.

Zuerst Ermahnung

So gibt es bei einer Verletzung der Auflagen zunächst eine Ermahnung. Erst wenn trotzdem die Vorgaben weiter verletzt werden, müsste die Förderung zurückbezahlt werden. Dazu kommt eine legale Möglichkeit, die Verpflichtung zu umgehen. Die Auflagen zum Energiesparen gelten nur bis zum 31. März 2023 und ab Gewährung der Förderung. Anträge können nach der Voranmeldung bis Mitte Februar 2023 gestellt werden. Sprich: Wenn die Zusage für die Mittel ein paar Wochen dauert, müsste ein Unternehmer, das die Hilfe erst im Februar beantragt, auf die Heizstrahler so gut wie nicht verzichten.

Was sagt das Klimaministerium von Gewessler zu alldem? Wenig. Die Überprüfung der Vorgaben erfolge wie bei anderen Zuschüssen stichprobenartig, so das Ministerium. Die AWS gibt an, dass für "die Bearbeitung und Prüfung ausreichend Ressourcen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen sind". Im Wirtschaftsministerium heißt es, dass stichprobenartige Kontrollen, denen die Unternehmen bei Antragstellung zustimmen, bei Förderungen die Regel sind und zum "Alltagsgeschäft" der AWS gehöre.

Wofür es Geld gibt

Gefördert werden im Rahmen des Zuschusses "energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich". Bei Betrieben mit einem Umsatz unter 700.000 Euro entfällt die Vorgabe der Energieintensität. Die Hürde ist aber nicht hoch: Wenn die Energie- und Stromkosten auf mindestens drei Prozent des Produktionswerts kommen, gilt der Betrieb als energieintensiv. Ausgeschlossen vom Zuschuss sind etwa Banken.

Geförderten werden Mehraufwendungen für Energie, die zwischen 1. Februar 2022 und 30. September 2022 entstanden sind. Neben Strom und Gas gibt es in Stufe eins auch Zuschüsse zu Sprit, Taxler dürfen sich also freuen.

Bei der Beihilfe gibt es vier Stufen: Bei der ersten liegt die Obergrenze der Förderung bei 400.000 Euro, bei Stufe zwei sind es zwei Millionen, in Stufe vier schon 50 Millionen. Gefördert werden in den ersten zwei Stufen 30 Prozent der Mehrkosten für Energie im Vergleich zur Vorjahresperiode.

Je höher die Förderstufe, umso strenger die Voraussetzungen. Ab Stufe drei müssen Unternehmen einen Verlust nachweisen.

Die Voranmeldung endete bereits am Montag, ab heute, Dienstag, werden die Zeitfenster für Antragstellungen vergeben. Ganz kleine Betriebe mit Energiekosten bis zu 6666 Euro erhalten keine Beihilfen, für sie wird aber an einer eigenen Lösung gearbeitet. (András Szigetvari, 19.11.2022)