Da es immer noch Corona-bedingte Kontaktbeschränkungen gebe, müsse man Eltern mit Betreuungspflichten weiter die Möglichkeit der Sonderbetreuung einräumen, so der Arbeitsminister.

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Wien – Die während der Corona-Pandemie eingeführte Sonderbetreuungszeit wird bis 7. Juli 2023 verlängert. Ein Antrag der Regierungsparteien dazu wurde am Dienstag im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ angenommen – und kann damit im Nationalratsplenum Mitte Dezember beschlossen werden.

Geltendmachung bis November 2024 möglich

Die Sonderbetreuungszeit der Phase 7 endet am 31. Dezember. Angesichts der hohen Infektionszahlen sei es sinnvoll, die Regelung zu verlängern, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf. Mit der entsprechenden Abänderung eines Initiativantrages zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wird eine Phase 8 von 1. Jänner bis 7. Juli 2023 angehängt. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und die Abwicklung ist ein Zeitraum bis 30. November 2024 vorgesehen.

Die Neos halten eine Verlängerung wegen des Endes des Pandemiesituation nicht mehr für nötig. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hielt dem entgegen, dass es immer noch Kontaktbeschränkungen aufgrund der Infektion gebe. Somit müsse man Eltern mit Betreuungspflichten weiter die Möglichkeit der Sonderbetreuung einräumen. Zudem wisse man nicht, wie sich die Zahlen im Winter entwickeln werden.

Fristverlängerung auch für Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Ebenfalls verlängert – und zwar bis 30. Juni 2023 – wird die Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus; dem stimmten im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und SPÖ zu. Damit soll allen Anspruchsberechtigten der Zugang gesichert werden. Die Einmalzahlung von 500 Euro für jene Arbeitnehmer, die infolge der Pandemie im Dezember 2021 seit mindestens zehn Monaten in Kurzarbeit waren, wurde Ende vergangenen Jahres vom Nationalrat beschlossen.

Mittlerweile spielt die Kurzarbeit kaum mehr eine Rolle, erläuterte Kocher in der Debatte über die entsprechenden Berichte für August und September 2022. Aktuell seien etwas über 3.000 Personen in Kurzarbeit und weniger als 3.000 dafür vorangemeldet. (APA, 29.11.2022)