André Hellers "Bubenstreich" hat Folgen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Das von André Heller als "Bubenstreich" gerechtfertigte Eingeständnis der Fälschung eines Rahmens von Jean-Michel Basquiat hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs zur Folge. Laut "Kurier" ist ein solches von der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitet worden, nachdem diese einen Anfangsverdacht geprüft hatte.

Wie berichtet hatte Heller den Rahmen unter Verwendung einer zerschnittenen Zeichnung Basquiats selbst in Wien gebastelt, wie der "Falter" Anfang November aufdeckte. Noch 2016 hatte sich Heller in einem ausführlichen und im gleichen Jahr publizierten Interview als Zeitzeuge inszeniert, der an der Entstehung des Rahmens im Atelier des US-amerikanischen Künstlers in New York 1987 beteiligt gewesen sei.

Anwälte bestreiten Betrugsabsicht

2017 gelangte der Rahmen in Hellers Auftrag auf dem internationalen Markt zum Verkauf: Bei Kunstmessen in Maastricht und New York fand sich vorerst kein Käufer. Erst 2018 vermittelte der in Wien ansässige Kunstmanager Amir Shariat den Rahmen an einen unbekannten Sammler: für 800.000 Euro.

Laut "Kurier" bestreiten Hellers Anwälte jedwede Betrugsabsicht ihres Mandanten: Der Rahmen sei "als Rahmen verkauft worden", auf dem sich Fragmente von "Basquiat-Zeichnungen" befunden hätten. Wie berichtet, wäre der Verkaufspreis in dieser Lesart Experten zufolge jedoch deutlich überhöht gewesen.

Auch Amir Shariat bestritt diese Version im Gespräch mit dem STANDARD zuletzt vehement: Auf der zugehörigen Rechnung sei der Rahmen zweifelsfrei als solcher von Jean-Michel Basquiat ausgewiesen worden. Alarmiert durch die Recherchen des Wochenmagazins "Falter" hatte Heller dem einstigen Käufer über Shariat eine Rückabwicklung angeboten, die nach Erscheinen des "Falter"-Berichts abgeschlossen worden sein dürfte. Für Heller gilt die Unschuldsvermutung. (Olga Kronsteiner, 29.11.2022)