Auf einer entlegenen Straße in Rheinland-Pfalz wollten zwei Polizisten einen Kastenwagen kontrollieren. Einer der Insassen erschoss die Beamten.

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Kaiserslautern – Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Jänner im deutschen Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar bei einer Verkehrskontrolle mit Kopfschüssen getötet worden. Die Tat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte für Entsetzen gesorgt.

22 tote Rehe und Hirsche transportiert

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen sein.

Einen Mitangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft bei der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Tat mit "Hinrichtungscharakter"

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er habe daher seinerseits den Polizisten mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Jännernacht aber den Schützen nicht getroffen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 30.11.2022)