Avior Airlines – eines von insgesamt 118 Luftfahrtunternehmen, die in der EU keinen Meter haben.

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Die schwarze Liste der EU-Kommission soll dafür sorgen, dass Airlines in Europa hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Wer sich als Fluggesellschaft auf dieser Liste wiederfindet, darf auf europäischen Flughäfen nicht starten und landen – weil es Sicherheitsmängel gibt oder die Kontrollen im Heimatland unzureichend sind. Das gilt auch für den Überflug.

Denn in der Europäischen Union gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Gemeinsam mit den Behörden nichteuropäischer Länder arbeitet die EU daran, dass auch dort hohe Sicherheitsstandards durchgesetzt werden. Doch das gelingt längst nicht überall. Immer wieder stellen die Luftfahrtbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gravierende Sicherheitsmängel fest, wenn sie stichprobenartig Flugzeuge überprüfen: Maschinen sind schlecht gewartet oder erfüllen die bestehenden Normen nicht mehr. Bevor es die gemeinschaftliche Liste gab, konnten Airlines die in einzelnen EU-Staaten gegen sie erlassenen Flugverbote umgehen, indem sie andere EU-Staaten anflogen. Das hat sich mit der schwarzen Liste, die es seit 2006 gibt und die mindestens alle drei Monate aktualisiert wird, geändert.

118 Luftfahrtunternehmen ausgeschlossen

Auch Luftfahrtunternehmen, die keine Flüge in die EU durchführen, können auf die Liste gesetzt werden, um die Passagiere bei Reisen außerhalb der EU zu schützen, berichtet "Aerotelegraph": "Sind die Sicherheitsbehörden eines Drittlandes nicht in der Lage, ihren internationalen Sicherheitsaufsichtsverpflichtungen nachzukommen, können alle Luftfahrtunternehmen dieses Landes in die Liste aufgenommen werden."

Nach der Aktualisierung vom November sind 118 Luftfahrtunternehmen vom EU-Luftverkehr ausgeschlossen, berichtet das Fachmagazin weiter. Es handle sich um 91 Luftfahrtunternehmen, die in 15 Staaten zugelassen sind, wo die Luftfahrtbehörden keine Sicherheitsaufsicht ausüben. Darunter Afghanistan, Angola, Armenien, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Kirgisistan, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan. Vom Verbot für Angola sind TAAG Angola Airlines und Heli Malongo ausgenommen, wie der Liste zu entnehmen ist.

Gesperrt sind auch 22 in Russland zugelassene Luftfahrtunternehmen sowie fünf einzelne Luftfahrtunternehmen, namentlich Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak) und Air Zimbabwe (Simbabwe). Zwei weitere Fluggesellschaften unterliegen Betriebsbeschränkungen und können die EU nur mit bestimmten Flugzeugtypen anfliegen: Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea). (red, 1.12.2022)