Probleme im Bereich "authentischer Kunst": André Heller.
Foto: Suzy Stöckl

Einen Rahmen zu basteln, mit Motiven aus einer zerschnittenen Entwurfszeichnung von Jean-Michel Basquiat zu bekleben und für 800.000 Euro mutmaßlich als Basquiat-Original zu verkaufen fällt für die Staatsanwaltschaft Wien nicht in die Kategorie "kindischer Streich". So wurde der Anfangsverdacht des schweren Betrugs gegen André Heller geprüft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bestätigte StA-Sprecherin Nina Bussek dem Kurier.

Auf Anfrage informiert Hellers Rechtsbeistand Thomas In der Maur, sein Mandant habe "keine strafbare Handlung zu verantworten" und sei überzeugt, "dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe rasch und vollständig aufgeklärt werden können". Mehr war nicht in Erfahrung zu bringen. Etwa auch darüber nicht, welche Unterlagen den Verkauf 2018 dokumentieren: ob es also nur eine Rechnung gab oder auch einen Kaufvertrag, in dem Details zu dem Rahmen angeführt wurden. Zuletzt hatte Heller argumentiert, dass der Verkauf mit dem expliziten Hinweis "ohne Echtheitszertifikat" erfolgt sei. Ob er jedoch, um etwaige Missverständnisse auszuräumen, dem Käufer gegenüber die zuvor 2016 in einem Katalog der Kunsthändler Wienerroither & Kohlbacher publizierten Angaben widerrief, ist unklar.

Zweifel von Juristen

Darin hatte er die Entstehung des Rahmens im Atelier Basquiats in New York detailreich samt seiner Mitwirkung geschildert. In diesem Katalog war der Rahmen ebenso wie in einem Messekatalog als Werk von Basquiat ausgewiesen worden. Als solcher sei er jedoch nicht verkauft worden, behauptet Heller.

Dagegen spricht jedoch der Preis von 800.000 Euro, der für einen Rahmen mit von fremder Hand aufgeklebten Teilen einer Entwurfszeichnung von Basquiat völlig überzogen gewesen wäre, wie einige Experten dem STANDARD bestätigten. Wie berichtet, hat André Heller, alarmiert durch die Recherchen des Falter, den einstigen Verkauf zwischenzeitlich rückgängig gemacht. Ob die Staatsanwaltschaft diese Rückabwicklung als "tätige Reue" wertet, bleibt abzuwarten.

Einige Juristen zweifeln daran, da – unabhängig davon, wann die Behörden Kenntnis von der Causa bekamen – zwischen der Tat (Verkauf) 2018 und der Rückabwicklung 2022 ein erheblicher Zeitraum lag.

Krux an der Causa?

Unklar bleibt vorerst auch, wo genau der Verkauf stattfand und somit der mutmaßliche Tatort zu definieren wäre: Denn im Ausland fänden die strafrechtlichen Bestimmungen Österreichs und damit auch die Einräumung einer "tätigen Reue" keine Anwendung. Für André Heller gilt bis auf weiteres die Unschuldsvermutung.

Die vorläufige Krux an der Causa: Der Wert des Rahmens könnte durch die jüngst bekannt gewordene und vom kanadischen Rapstar Drake mitfinanzierte Revitalisierung des Luna-Luna-Vergnügungsparks zwischenzeitlich gestiegen sein, ist der Wiener Kunsthändler Lui Wienerroither überzeugt. Denn Heller verwendete dafür eine der Entwurfszeichnungen, die ihm Basquiat einst für dieses Projekt zur Verfügung gestellt hatte. (Olga Kronsteiner, 30.11.2022)