Bundeskanzler Karl Nehammer.

Foto: APA/Fohringer

Am Marienfeiertag bekamen Republik und Finanzprokuratur schlechte Nachrichten rund um ihren Konflikt mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die verlangt ja in einer Sicherstellungsanordnung, dass das Bundeskanzleramt vor allem E-Mail-Daten dutzender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefert. Der Grund dafür: Die beschuldigten Kurz-Berater in der Causa Umfragen/Inserate sollen ihre eigenen Daten fast vollständig gelöscht haben, nun will man diese Lücke schließen, indem man ihre Kommunikation mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegin rekonstruiert.

Kanzleramt und Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, wehren sich seit August gegen diese Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie argumentieren, dass die Anordnung der WKStA zu unkonkret und zu weitreichend sei und somit den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verletze. Gespräche zwischen den beteiligten Institutionen scheiterten, deshalb setzt man auf eine gerichtliche Klärung.

Ab- und zurückgewiesen

In erster Instanz ist die nun erfolgt: Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter am Straflandesgericht Wien hat den Einspruch wegen Rechtsverletzung durch die Sicherstellungsanordnung teils zurück- und teils abgewiesen. Er hat also dem Einspruch aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Grundsätzlich kann ein solcher ja erst nach Vollzug einer Anordnung gegen diese Beschwerde erhoben werden; das Kanzleramt hat bis jetzt jedoch noch gar keine Daten geliefert.

Nun wird sich die nächste Instanz mit dieser Angelegenheit befassen, denn die Finanzprokuratur lässt die Sache nicht auf sich beruhen und bringt Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ein. Die Entscheidung des Haft- und Rechtsschutzrichters ist somit nicht rechtskräftig. Er stützt mit dieser Entscheidung also die Rechtsansicht der WKStA, mit deren Ermittlungen der Jurist wohlvertraut ist. Er hat zum Beispiel den damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erstmals einvernommen und war mit der U-Haft-Entscheidung über Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) befasst. Apropos Karmasin: Der Beginn des Prozesses gegen die Meinungsforscherin wegen des Vorwurfs des Betrugs und wettbewerbsbeschränkender Absprachen verzögert sich. Der zweite Angeklagte, ein Beamter aus dem Sportministerium, hat laut "Krone" Einspruch gegen die Anklage erhoben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, Fabian Schmid, 9.12.2022)