Die Untervermietung von Gemeindewohnungen über Plattformen wie Airbnb ist Vermietern generell verboten. Jetzt wird auch die Plattform stärker in die Pflicht genommen.

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Die Stadt Wien hat einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen die Vermittlungsplattform Airbnb größtenteils gewonnen. Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) muss das Unternehmen ab sofort verhindern, dass Wohnungen der Stadt Wien auf der Plattform zur Vermietung angeboten werden. Airbnb muss zudem offenlegen, wie viel Gewinn es mit der Vermittlung von Gemeindebauwohnungen in den letzten Jahren erzielt hat. Die Stadt Wien könnte in weiterer Folge Geldersatz verlangen (OGH 22.11.2022, 4 Ob 33/22i).

Die Untervermietung von Gemeindebauwohnungen über Anbieter wie Airbnb ist Vermietern generell verboten. Das ändert allerdings nichts daran, dass immer wieder Inserate auf der Plattform landen. Gegen Mieter, die sich nicht ans Verbot halten, kann die Stadt Wien zwar rechtlich vorgehen, die genauen Adressen der inserierten Wohnungen sind jedoch nicht öffentlich einsehbar. Oft lässt sich für Außenstehende daher nur anhand von Bildern feststellen, ob es sich bei den inserierten Wohnungen um Gemeindebauten handelt.

Die Stadt Wien ging deshalb nicht nur gegen Vermieter, sondern auch gegen Airbnb rechtlich vor und forderte, dass betroffene Inserate offline genommen werden oder gar nicht erst auf der Plattform landen. Schon das Oberlandesgericht Wien gab der Stadt recht, der OGH hat dieses Urteil nun in letzter Instanz größtenteils bestätigt.

Vergleichsgespräche erfolglos

"Künftig ist es Airbnb verboten, Gemeindebauwohnungen zu vermitteln", sagt Anwalt Michael Horak von Binder Grösswang, der die Stadt Wien vor Gericht vertreten hat. Airbnb muss freilich wissen, ob die inserierten Wohnungen Gemeindebauten sind. "Deshalb haben wir dem Unternehmen bereits vor der Klage eine Liste mit allen betroffenen Adressen übermittelt. Diese Adressdaten kann Airbnb mit den Daten abgleichen, die die Inserenten angeben." Gemeindewohnungen sollten also generell nicht mehr auf der Plattform landen.

Airbnb muss der Stadt zudem mitteilen, wie viele Wohnungen in den letzten Jahren vermittelt wurden und wie viel Geld das Unternehmen damit verdient hat, erklärt Horak. "Wir haben ursprünglich versucht, uns außergerichtlich zu einigen. Die Gespräche waren aber erfolglos."

Wohnungen bereits offline

Gescheitert ist die Stadt Wien mit der Forderung, dass Airbnb die Adressen von inserierten Wohnungen generell bekanntgeben muss. Auch ein Antrag auf Veröffentlichung des Urteils auf der Website von Airbnb hat der OGH abgelehnt.

Airbnb betont auf Anfrage des STANDARD, dass man die betroffenen Unterkünfte bereits letztes Jahr freiwillig von der Plattform genommen habe. "Kurzfristige Untervermietung im Gemeindebau hat auf Airbnb keinen Platz. Darin sind wir uns mit der Stadt Wien völlig einig." Im Sinne einer "langfristigen, konstruktiven Lösung" möchte Airbnb mit der Stadt Wien zusammenarbeiten, damit "Homesharing weiterhin sowohl den Wienerinnen und Wienern als auch der Stadt zugutekommt". (Jakob Pflügl, 15.12.2022)