Bei Handyverträgen zahlt es sich aus, das Kleingedruckte zu lesen.

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"Ausgerechnet die hohe Inflation sorgt dafür, dass es günstiger ist, die aktuellen Weihnachtsangebote der Mobilfunkanbieter erst im Jänner anzumelden." Mit dieser Warnung überrascht eine Analyse der Plattform Lteforum, werben doch schließlich aktuell alle Mobilfunker mit weihnachtlichen Lockangeboten. Der Teufel steckt allerdings im Kleingedruckten.

Kling, Handy, klingelingeling

"Xmas-Smartphones ab null Euro" und dazu eine kostenlose Aktivierung, wirbt aktuell Magenta auf seiner Website. A1 kontert mit "Xmas-Handy-Angebote für alle" und verspricht mehr Datenvolumen und eine günstige monatliche Grundgebühr. Ähnliche Weihnachtstarife werden auch bei Drei, Red Bull Mobile und Spusu prominent in die virtuelle Auslage gestellt.

Das Tückische an heimischen Handytarifen, so der Bericht, sei die Tatsache, dass viele davon wertgesichert seien, das heißt, an den österreichischen Verbraucherpreisindex VPI gekoppelt. Bei steigender Inflation können Tarife deshalb "auch während der Vertragslaufzeit" erhöht werden. Zumindest bei den drei größten Anbietern A1, Magenta und Drei findet man solch einen Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Wir sind berechtigt, Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen", ist da etwa bei A1 zu lesen, und Magenta lässt im Kleingedruckten wissen, dass die mit dem Kunden vereinbarten fixen monatlichen Entgelte "wertgesichert" sind. Das ermöglicht den Anbietern, zumindest einmal im Kalenderjahr die Entgelte zu erhöhen. Laut Lteforum werden sich aufgrund der hohen Inflation die "wertgesicherten monatlichen Tarifpreise nächstes Jahr (2023) deutlich verteuern – auch für Kunden mit aufrechten Vertragsbeziehungen. Speziell Vertragsbindungen mit 24 Monaten würden der Indexanpassung auf keinen Fall auskommen.

Es lohnt, das Kleingedruckte in den AGBs zu lesen.
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Das Kleingedruckte lesen

Deshalb wird geraten, sich zumindest bis 1. Jänner 2023 mit einer Neuanmeldung zu gedulden. Man könne sich damit "mitunter viel Geld sparen". Als Grund wird erneut ein Absatz in den AGBs der großen drei Mobilfunker zitiert. "Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses", heißt es bei A1, und auch Magenta und Drei formulieren diesen Passus ähnlich. Das bedeutet, dass die erste Wertsicherungsanpassung – also Tarifteuerung – erstmalig frühestens im Jahr nach dem Vertragsabschluss erfolgen kann.

Wer also im Dezember 2022 einen neuen Tarif anmeldet, kann bereits im April 2023 eine mögliche Teuerung erfahren. Bei einem Abschluss im Jänner 2023 kann diese böse Überraschung frühestens im April 2024 zuschlagen. Eile sei deshalb nicht angesagt, auch weil die meisten Weihnachtsangebote noch bis Anfang Jänner laufen würden. Bei A1 wird aktuell sogar ein Zeitraum bis 6. Februar 2023 für derzeit angebotene Aktionen angegeben.

Generell wird geraten, aktuelle Handytarife zu vergleichen. Tatsächlich gibt es bei vielen kleineren Mobilfunkanbietern Tarife ohne solche Wertsicherungsklauseln. Wer solch einen Tarif findet, der kann auch schon jetzt zuschlagen. (red, 16.12.2022)