Heizung ganz aus? "Man spart am falschen Fleck", sagt der Profi.

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Wenn niemand zu Hause ist, braucht es auch keine Wohlfühltemperatur daheim: Mit dieser Überlegung drosseln Jahr für Jahr viele Menschen ihre Heizung über Weihnachten und Silvester, packen ihre Koffer und verreisen. Besonders in Zeiten hoher Heizkosten ist dieser Gedanke verlockend – aber sollte die Heizung wirklich ganz ausgeschaltet werden?

Davon raten Profis wie Robert Breitschopf, Innungsmeister der Wiener Installateure, ab: "Man spart am falschen Fleck", sagt er. Bei der Entscheidung, wie warm die für einige Tage ungenutzte Wohnung sein muss, spiele eine Rolle, wie exponiert und in welchem Stockwerk die Wohnung ist. "Dafür bekommt man aber ein Gespür, wenn man schon länger in der Wohnung lebt", sagt Breitschopf.

Im schlimmsten Fall können bei ausgeschalteter Heizung nach Tagen des andauernden Frostes wasserführende Leitungen in der Außenmauer zerreißen. Der Grund dafür liegt in der Physik: Gefrorenes Wasser dehnt sich aus; sind ihm dabei Leitungen im Weg, können diese Schaden nehmen. Das kann zu einem Wasserschaden führen, "oft gar nicht sofort, sondern erst später. Wenn sich das Rohr durch den Frost dehnt, muss es gar nicht leck sein", sagt Breitschopf.

Häuser im Waldviertel

Auf solche Fälle stößt der Innungsmeister immer wieder. Normalerweise sei die Frostgefahr aber eher erst im Jänner und Februar Thema. Um das zu verhindern, rät Breitschopf zu einer Raumtemperatur von zumindest fünf bis sieben Grad. Darunter kann es schnell kritisch werden, wenn es sehr kalt wird. Die Frostschutzeinstellung sollte bei den Heizkörpern daher nie ausgeschaltet werden.

Bei exponierten Ferienhäusern im Waldviertel, die über längere Zeit nicht genutzt und nicht beheizt werden, kommen dem Gerichts- und Bausachverständigen Rainer Remeco Reichel jedes Jahr nach mehreren Tagen mit zweistelligen Minusgraden solche Fälle unter – mit teils dramatischen Wasserschäden an der Bausubstanz.

Bei einer Wiener Wohnung, die nicht exponiert im Dach-, sondern im Regelgeschoß liegt, sei die Gefahr von Frostschäden aber gering, "weil die Wohnung im Normalfall von den Nachbarn oben, unten, rechts und links mitgeheizt wird".

In den meisten Haushaltsversicherungsverträgen ist aber eine 72-Stunden-Klausel zu finden. Demnach müssen bei Abwesenheiten, die über drei Tage hinausgehen, Maßnahmen getroffen werden, um das Auf- und Einfrieren von Leitungen zu verhindern. "Es reicht nicht nur, das Wasser abzudrehen", sagt Reichel, die Leitungen müssen außerdem entleert werden. Besonders wichtig ist das beispielsweise bei Außenarmaturen am Balkon, die zwar häufig über einen Frostschutz verfügen, der allerdings nicht greift, wenn Gartenschlauch oder Bewässerungscomputer angeschlossen sind.

Höhere Sensibilität

Das Herunterfahren der Heizung zur Urlaubszeit ist jedenfalls sicher sinnvoll. Aber sinnvoll ist auch, eine Raumtemperatur von 13 Grad nicht zu unterschreiten, sonst dauert das Aufwärmen der Gemäuer lange – und die Rückkehr aus dem Urlaub ist härter, als sie sein sollte.

Dass viele Menschen beim Heizen heuer angesichts der hohen Kosten viel sensibler sind als früher, bemerkt auch Breitschopf. Insgesamt gebe es heuer mehr Anfragen von Menschen, die wollen, dass man ihre Heizkörper und die Thermostatventile überprüft, um möglichst effizient zu heizen: "Die Leute rufen an, weil sie ein Geräusch aus dem Heizkörper hören, welches sie angeblich vorher nicht hatten. Alle haben Angst, zu viel Gas zu verbrauchen." (zof, 30.12.2022)