Eine Mahnwache vor dem US-Kapitol für Iranerinnen und Iraner.

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Teheran – Im Iran hat der Oberste Gerichtshof der Berufung eines zum Tode verurteilten Demonstranten stattgegeben. Es habe Mängel bei der Untersuchung des Falles des Rappers Saman Saidi Jasin gegeben, erklärten die Justizbehörden am Samstag laut ihrem Informationsdienst Misan. In einem zweiten Fall sei das Urteil bestätigt worden.

Zunächst hatten die Behörden mitgeteilt, es sei in zwei Fällen der Berufung stattgegeben worden und die Verfahren gegen Jasin und Mohammad Kobadlu würden an die Gerichte zurücküberwiesen, die die Urteile gefällt hätten. Nun teilte Misan mit, der Gerichtshof habe seine eigenen Angaben korrigiert: Die Berufung von Saman Saidi Jasin sei angenommen worden. "Die Berufung von Mohammad Kobadlu wurde nicht angenommen, das Urteil wurde bestätigt."

Kobadlu soll während der Proteste einen Mitarbeiter der Polizei getötet und fünf weitere verletzt haben. Jasin soll versucht haben, Sicherheitskräfte zu töten, und revolutionäre Lieder gesungen haben. Jasin, ein Kurde, ist ein Rapper, der sich in seinen Texten mit Ungleichheit, Unterdrückung und Arbeitslosigkeit befasst.

Zwei Demonstranten in diesem Monat gehenkt

Wegen der im September ausgebrochenen landesweiten Proteste gegen die Führung des Landes wurden in diesem Monat bereits zwei Demonstranten hingerichtet. Der 23-jährige Mohsen Schekari wurde beschuldigt, im September eine Hauptstraße blockiert und ein Mitglied der paramilitärischen Basidsch-Miliz mit einem Messer verletzt zu haben. Madschid Resa Rahnaward, ebenfalls 23, wurde beschuldigt, zwei Basidsch-Mitglieder erstochen zu haben. Beide wurden gehenkt. Die Basidsch-Miliz ist eine paramilitärische Freiwilligen-Gruppe und den mächtigen Revolutionsgarden zugeteilt, sie spielt beim massiven Vorgehen gegen Demonstranten eine wichtige Rolle.

Die Menschenrechtsorganisation HRANA teilte mit, bis zum Freitag seien bei den Protestkundgebungen 506 Menschen getötet worden. Darunter seien 69 Minderjährige. Mehr als 18.500 Protestierende seien festgenommen worden. Auch 66 Angehörige der Sicherheitskräfte seien bei den Unruhen ums Leben gekommen.

AI: Todesstrafen für 26 Protestierende

Der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge fordern die Behörden die Todesstrafe für mindestens 26 Menschen. Die Organisation spricht von Scheinprozessen, die darauf abzielten, Demonstrierende einzuschüchtern. Die Menschenrechtsorganisation HRANA teilte mit, bis zum Freitag seien bei Protestkundgebungen 506 Menschen Demonstrantinnen und Demonstranten getötet worden. Darunter seien 69 Minderjährige. Mehr als 18.500 Protestierende seien festgenommen worden. Auch 66 Angehörige der Sicherheitskräfte seien bei den Unruhen ums Leben gekommen.

Entzündet hatten sich die Proteste am Tod der 22-jährigen Mahsa Amini. Die Kurdin war am 16. September in Polizeigewahrsam gestorben. Die sogenannte Sittenpolizei hatte sie festgenommen, weil sie unangemessen gekleidet gewesen sein soll. Inzwischen haben sich die Proteste zur größten Herausforderungen für die Führung seit 1979 ausgewachsen. Damals wurde im Zuge der Islamischen Revolution der Schah gestürzt, und die Islamische Republik wurde ausgerufen – mit Ajatollah Ruhollah Khomeini als geistlichem und politischem Oberhaupt. Schilder von Straßen, die seinen Namen tragen, wurden bereits im Zuge der Proteste herabgerissen. Bei Kundgebungen wurde auch der Sturz der Führung unter Khomeinis Nachfolger Ajatollah Ali Chamenei offen gefordert. (APA, Reuters, red, 24.12.2022)