Das Grab von Friedrich Rainer beschäftigt die Behörden.

Foto: Thomas Hoisl

Rund um die Grabstätte des früheren Kärntner Gauleiters Friedrich Rainer herrscht Aufregung. Einerseits prangt auf dem Grabstein, der in den 1990er-Jahren aufgestellt wurde, eine große Lebensrune, die als Abzeichen auch von NSDAP-Organisationen genutzt wurde; zudem ist auf dem Gedenkstein ein Zitat eingraviert, das einer Rede Adolf Hitlers von 1933 entstammt. Die Grünen brachten deshalb eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein, sie sehen die Gefahr einer "Pilgerstätte". Im heurigen November waren etwa verurteilte Neonazis am Grab gesichtet worden.

Ermittlungsauftrag

Wie dem STANDARD nun bestätigt wurde, erteilte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) einen Ermittlungsauftrag. Es laufen Erhebungen nach dem Verbotsgesetz, in weiterer Folge könnte auch ein Verstoß gegen das Abzeichengesetz geprüft werden.

Ganz neu ist die bedenkliche Optik des Grabsteins nicht. Schon mindestens einmal, im Jahr 2019, befasste sich die Stadt Klagenfurt mit der Symbolik der Grabstätte. Der Empfehlung des Erinnerungs- und Gedenkbeirates einzuschreiten, wurde jedoch nicht nachgegangen. Im Zuge eines Berichts zum Grab äußerte sich die Stadt damals gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Profil": "Wir lassen die Angelegenheit vom Erinnerungs- und Gedenkbeirat der Landeshauptstadt Klagenfurt klären."

Peter Gstettner, Vorsitzender des Erinnerungs- und Gedenkbeirates, sagt dem STANDARD: "Wir haben als Beirat damals der Stadt mitgeteilt, dass nach unserer Ansicht ein Tatbestand erfüllt ist, der gegen das Abzeichengesetz verstößt. Das betrifft in jedem Fall die Lebensrune. Wir haben der Stadt gesagt, dass sie etwas tun soll." Laut Gstettners Einschätzung gehe es in der Sache weniger um die klassische "Wiederbetätigung" nach dem Verbotsgesetz, sondern um eine Verwaltungsstrafe nach dem Abzeichengesetz. "Da gibt es auch schon Urteile von Höchstgerichten, dass das öffentliche Herzeigen der Lebensrune nicht erlaubt ist." Das Zitat Hitlers untermauere den einschlägigen Kontext.

Verbotene Lebensrune

Tatsächlich zeigen mehrere Entscheidungen des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, dass die Lebensrune als verbotenes Abzeichen der NSDAP anzusehen sei. Vor allem in den 1980er-Jahren wurde immer wieder gegen das Symbol vorgegangen, da es von Mitgliedern der 1988 verbotenen, neonazistischen "Nationaldemokratischen Partei Österreichs" genutzt wurde. Der Sohn Friedrich Rainers, anlässlich dessen Todes das Grab errichtet wurde, bewegte sich zeitlebens im rechtsextremen Milieu.

Die Kommunikationsabteilung der Stadt teilt gegenüber dem STANDARD mit, dass man 2019 zur Angelegenheit die Staatsanwaltschaft beziehungsweise den Verfassungsschutz befragt habe. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde "kein Anlass gefunden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz einzuleiten", heißt es. Auf Nachfrage, ob man sich auch mit dem Verstoß gegen das Abzeichengesetz befasste, teilt die Stadt mit: "Weiterführende Prüfungen wurden seitens der Stadt nicht angestellt." Man sieht "keine Handlungsbefugnis", da es sich um ein privates Grab handle.

Peter Gstettner ist anderer Ansicht: "Es ist zwar ein privates Grab, aber es geht um das öffentliche Präsentieren eines verbotenen Symbols. Das hat die Stadt als Betreiberin des Friedhofs zugelassen." Die Inhaber des Grabes sollen sich dem Vernehmen nach bislang weigern, selbstständig Änderungen an dem Grab vorzunehmen. (Thomas Hoisl, 28.12.2022)