E-Scooter sind im Straßenverkehr ähnlich wie Fahrräder klassifiziert.

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Was schon bisher gängige Polizeipraxis war, ist nun auch höchstgerichtlich bestätigt: E-Scooter gelten rechtlich als Fahrzeuge. Wer betrunken unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen nach dem Alkoholverbot der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das geht aus einer Entscheidung hervor, die der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kürzlich veröffentlicht hat (VwGH 23.11.2022, Ra 2022/02/0043).

"Fahrbare Arbeitsmaschine"

Ein Mann war von der Landespolizeidirektion Wien (LPD) nach § 5 StVO bestraft worden, weil er betrunken mit einem E-Scooter gefahren ist. Er beschwerte sich daraufhin beim Wiener Verwaltungsgericht: Eine Bestrafung nach dem strengen Alkoholverbot sei unzulässig, weil E-Scooter rechtlich nicht als Fahrzeuge gelten. Das Gericht gab ihm recht: Eine Strafe sei nur nach § 88b StVO möglich, der "Rollerfahren" regelt.

Die LPD Wien wollte das allerdings nicht akzeptieren: Sie brachte eine sogenannte Amtsrevision ein und zog vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser gab der Polizei nun recht: Laut Gesetz ist ein Fahrzeug ein "Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine". Das gelte auch für E-Scooter, die eine Leistung von maximal 600 Watt haben und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweisen. Somit ist das strenge Alkoholverbot nach der Straßenverkehrsordnung anwendbar.

Wie Fahrräder klassifiziert

E-Scooter mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind in Österreich ähnlich wie Fahrräder klassifiziert. So ist es etwa verboten, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Für Alkohol gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,8 Promille.

Trunkenheit am Steuer ist ein Verwaltungsdelikt, weshalb bestimmte, fixe Strafrahmen vorgesehen sind. Wer mit 0,8 bis 1,2 Promille im Blut erwischt wird, dem droht eine Geldbuße zwischen 800 und 3.700 Euro. Ab 1,2 Promille erhöht sich der Strafrahmen auf 1.200 bis 4.400 Euro, ab 1,6 Promille auf 1.600 bis 5.900 Euro. (japf, 30.12.2022)