Hotels mussten während Corona mehrmals komplett schließen, nur Geschäftsreisende und Mitarbeiter, beispielsweise von Blaulichtorganisationen, durften nächtigen. Die Zeiten zwischen den Lockdowns, in denen auch Feriengäste ein- und ausgehen konnten, waren mitunter kurz.

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Die mit der Abwicklung von Corona-Hilfen betraute Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, sah sich zuletzt mit harter Kritik seitens von prominenten Vertretern der Hotellerie konfrontiert. Von Ungleichbehandlung, willkürlicher Änderung der Berechnungsmethode und einer Mauer des Schweigens war die Rede. Dem sei ganz und gar nicht so, schlägt nun die Hilfenabwicklungsstelle zurück, die dem Finanzministerium untersteht.

"Es ist nicht so, dass wir Miete und Pacht ungleich behandeln, wir behandeln das genau gleich", sagte Cofag-Geschäftsführer Marc Schimpel dem STANDARD. "Das schreibt das Gesetz so vor." Und Ulrich Zafoschnig, zweiter Geschäftsführer der Cofag, ergänzt: "Es wird im Gesetz ausdrücklich von Bestandszinsen gesprochen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst entschieden, den Oberbegriff für Miete und Pacht zu verwenden, um beides gleich zu behandeln."

Schadensminderung

Jeder Hotelbetreiber sei angehalten gewesen, in der Zeit der Corona-bedingten Lockdowns Schadensminderung zu betreiben, indem er oder sie auf eine Miet- oder Pachtreduktion hinwirkt, um möglichst wenig Steuergeld in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Auflage sei von Beginn an klar kommuniziert worden. Als Cofag werde man nun Antrag für Antrag abarbeiten und zu viel bezahlte Hilfen rückfordern. Größenordnungsmäßig gehe es um bis zu 200 Millionen Euro, bestätigte Schimpel.

Grob gesprochen gehe es um zwei Varianten: "Entweder es gibt eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter beziehungsweise zwischen Pächter und Verpächter, wo man sagt, im Zeitraum des Lockdowns einigen wir uns auf eine Aufteilung x zu y. Sofern das sachlich nachvollziehbar ist, wird die Cofag das auch akzeptieren. Oder man macht eine Kürzung anhand des Umsatzausfalls, so steht es im Gesetz", sagt Schimpel. Alles sei transparent und nachvollziehbar, nichts auch nur ansatzweise willkürlich passiert.

Miete gleich Pacht

Hoteliers hatten darauf hingewiesen, dass Mietreduktionen einfacher durchsetzbar waren als eine Kürzung der Pachtzinsen. Das unter anderem deshalb, weil ein Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) festgestellt hat, dass Geschäftsraummieten in Lockdown-Zeiten im Ausmaß Covid-bedingter Geschäftsrückgänge zu reduzieren sind. Anlass für den OGH-Spruch war die Klage eines Sonnenstudios. Für langfristige Pachtverträge fehlt bisher aber eine solche Entscheidung.

Nicht nachvollziehen kann die Cofag-Geschäftsführung den Vorwurf von Hoteliers, bei Kontaktversuchen sei man auf eine Mauer des Schweigens gestoßen. Im Sommer habe es ein ausführliches Gespräch mit Vertretern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) zu dieser Thematik gegeben. Klar sei, dass man bei 1,3 Millionen Anträgen nicht mit jedem Antragsteller ein persönliches Gespräch führen könne, sagt Schimpel. Schließlich sei man angehalten, rasch Liquidität zur Verfügung zu stellen, was in den allermeisten Fällen auch geschehen sei. Bei komplizierteren Angelegenheiten und wo es um Summen über 800.000 Euro gehe sei die Befassung von Aufsichtsrat und Beirat der Cofag zwingend notwendig. Das sei in den Leitlinien so vorgesehen. Dass einige Anträge noch in der Warteschleife hingen, habe mit der Komplexität der einzelnen Fälle zu tun. (Günther Strobl, 5.1.2023)