"Exxpress"-Chefredakteur Richard Schmitt.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien – Das rechte Boulevardmedium "Exxpress" hat auch in zweiter Instanz eine Klage gegen "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk verloren. Geklagt wurde auf Unterlassung und Widerruf auf Klenks Twitter-Kanal. Das Oberlandesgericht Wien hat jetzt als Berufungsgericht neuerlich Klenk recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bestehe die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision, teilte "Exxpress"-Anwalt Peter Zöchbauer dem STANDARD mit.

Die web eXXpress Medien Holding GmbH als Medieninhaberin des "Exxpress" klagte Klenk, weil dieser angeblich behauptet habe, das Medium veröffentliche "die Adressen von Mitarbeitern" des "Falter" – so die Wahrnehmung des "Exxpress". Durch seine Tweets und den "Video-Auftritt" habe Klenk den Eindruck erweckt, dass der "Exxpress" unter anderem Klenks, aber auch die Wohnanschrift von Staatsanwälten medial preisgegeben habe.

"Exxpress" war nicht gemeint

Tatsächlich hatte Klenk in einem Video gesagt: "Die Kampagne gegen den 'Falter' geht so weit, dass mittlerweile die Privatadressen von 'Falter'-Mitarbeitern veröffentlicht werden und sich im Netz ein Mob dranhängt, der sogar Drohungen ausgesprochen hat." Mit seiner Aussage habe Klenk nicht den "Exxpress" adressiert, sondern Plagiatsjäger Stefan Weber gemeint, urteilt das Gericht. Weber hatte die Adresse veröffentlicht.

Klenk führte zu Beginn seines Videos vom 2. November 2021 aus, dass seit Tagen "ein ÖVP-nahes Medium und ein sogenannter Plagiatsforscher eine ziemlich schmutzige Kampagne gegen den Falter" fahren würden, und macht damit deutlich, dass es zwei Akteure – die Klägerin und Dr. Stefan Weber – gibt", führt das Oberlandesgericht Wien in seiner Begründung aus. Und: "Die inkriminierte Passage sei daher nicht als Behauptung zu verstehen, die Klägerin habe die Adressen von Mitarbeitern des 'Falter'– im Besonderen die Adresse des Beklagten – veröffentlicht.

Hintergrund der Geschichte ist, dass der "Exxpress" einen Konnex zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und dem "Falter" konstruieren wollte, weil Klenk aus vertraulichen Quellen zitiert habe, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich seien. Klenk und ein Mitglied der WKStA würden in derselben niederösterreichischen Gemeinde wohnen. Die WKStA ermittelt in den ÖVP-Causen. "Exxpress" ist ein ÖVP-nahes Medium. (red, 5.1.2023)