Es gibt Kriminalfälle, die so beklemmend sind, dass einem die Luft wegbleibt. Was sich in einer Nacht im Juni vergangenen Jahres in einer Wohnung im 21. Wiener Gemeindebezirk abgespielt haben soll, fällt in diese Kategorie. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die dem STANDARD in voller Länge vorliegt und über die bereits andere Medien berichtet haben, gewährt einen Einblick in eine schockierende Tat.

Zwei österreichische Staatsbürger, Jahrgang 1997 und 1992, sollen eine 20-jährige Frau missbraucht haben, bis sie schließlich an ihren Verletzungen verstarb.

Die beiden Angeklagten sind derzeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt inhaftiert.
Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Die beiden Männer hätten das Opfer laut Anklage abwechselnd in verstörender Art und Weise missbraucht – auch mit Gegenständen. Dabei sei die Frau so schwer verletzt worden, dass es zu einer sogenannten Luftembolie gekommen sei beziehungsweise "zu einem großen Blutverlust nach außen", was zu Tod führte.

Der Erstangeklagte, der mit der Verstorbenen laut Staatsanwaltschaft eine sogenannte Freundschaft plus gepflegt haben soll, wählte später selbst den Notruf – die Rettungskräfte konnten allerdings nur noch den Tod der 20-Jährigen feststellen.

Opfer im Badezimmer verschwiegen

Dabei sei die Rettung bereits einmal in den frühen Morgenstunden im Wohnhaus gewesen, heißt es weiter. Der Angeklagte sei nämlich barfuß auf eine Glasscheibe getreten, nachdem er nach der mutmaßlichen Tat das Fenster einer Tür zerschlagen habe, die in den Innenhof des Wohnhauses im 21. Wiener Gemeindebezirk führe. Er ließ sich aber im "Bereich der Wohnhausstiege" behandeln.

Das Opfer soll mit den beiden Männern in der besagten Wohnung reichlich getrunken haben. In ihrem Körper wurden 3,1 Promille Blutalkohol festgestellt. Einer der Angeklagten war ebenso alkoholisiert. Auch Cannabiskonsum konnte bei den Angeklagten nachgewiesen werden.

Zweitangeklagter gesteht die Tat

Beiden Männern wird zudem eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Sie sollen aber in der Lage gewesen sein, die Unrechtsmäßigkeit ihrer mutmaßlichen Tat zu erkennen. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung mit Todesfolge und Mord. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen.

Nachdem die Männer in Einvernahmen unterschiedliche Versionen der mutmaßlichen Tat erzählt hatten, bekannte sich der Zweitangeklagte mittlerweile umfassend schuldig. Laut seinem Anwalt Manfred Arbacher-Stöger hat der Mandant ein "umfassendes Geständnis" abgelegt. Er zeige sich "reumütig" und habe das "brutale Unrecht seiner Tat eingesehen". (Jan Michael Marchart, 6.1.2023)