Justizministerin Alma Zadić (Grüne/links im Bild) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag bei dem Pressetermin im Kanzleramt.

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So präsent wie derzeit war Ibiza schon lange nicht mehr in der österreichischen Innenpolitik. Doch jetzt hat das auf der Insel aufgezeichnete Video, in dem zu sehen ist, wie der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf eine falsche Oligarchennichte hereinfällt, rechtspolitische Konsequenzen. Am Donnerstag präsentierten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Reform des Korruptionsstrafrechts, die bei der Regierungsklausur in Mauerbach an den Tagen zuvor finalisiert wurde. Es ist die sogenannte "Lex Ibiza", auf die schon lange gewartet wurde.

Ein Überblick, was sich nun ändern soll:

1. Mandatskauf

Bisher war der Kauf oder Verkauf eines politischen Mandats nicht im Strafrecht erfasst. Das soll sich ändern. Künftig macht sich jeder strafbar, der eine Kandidatin oder einen Kandidaten nach einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt. Auch die betroffene Person selbst kann belangt werden, sofern sie davon weiß und finanziell profitiert. Wenn der Vorteil einer Partei zukommt, ist der innerparteilich für die Listenerstellung Verantwortliche strafbar.

Strafbar ist ein Mandatskauf, sobald das entsprechende Mandat angetreten wird. Die Regelung gilt für Nationalratswahlen, EU-Wahlen sowie Landtagswahlen, nicht aber für Gemeinderatswahlen. Zadić erklärte bei der Pressekonferenz am Donnerstag, dass es somit "endlich" strafbar sei, wenn "Oligarchen mit dem Geldkoffer" über Parteiverantwortliche einen Wunschkandidaten in den Nationalrat setzen wollen.

Einen diesbezüglichen Verdacht gab es in der jüngeren Vergangenheit – nämlich dass ein Mandatar nach Spenden aus dem Ausland vorgereiht wurde und dann auch tatsächlich zu einem Sitz im Nationalrat kam. Nachgewiesen werden konnte das nicht, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden.

2. "Vorabkorruption" künftiger Amtsträger

Sofort strafbar werden Kandidaten, die einen Vorteil – also im Normalfall Geld – annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig ebenfalls strafbar, sobald er das Amt antritt. Dabei ist es egal, ob das einschlägige Geschäft tatsächlich durchgeführt wurde oder nicht. Die Justizministerin sprach in dem Zusammenhang von "Vorabkorruption".

Die Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden – Nationalrats- und Landtagsabgeordnete sowie auch Gemeinderäte und darüber hinaus auch höhere Beamtinnen und Beamte, etwa Generalsekretäre oder Sektionschefinnen.

3. Amtsverlust bei Korruptionsverurteilung

Bei Korruptionsdelikten soll in Zukunft eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten einen Amtsverlust zur Folge haben. Dazu soll der Verfassungsgerichtshof auf Antrag den Verlust der Wählbarkeit feststellen. Ein Verlust der Wählbarkeit würde dann auch dazu führen, dass jemand keiner Bundes- oder Landesregierung mehr angehören kann.

4. Höhere Strafen bei Korruptionsdelikten

Ein neuer Strafrahmen wird bei Korruptionsdelikten ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro eingeführt. Dabei geht es etwa um Bestechung und Bestechlichkeit. Bei diesen beiden Delikten liegt die Höchststrafe dann bei 15 Jahren Haft. Im sogenannten Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werden außerdem die Höchstbeträge der Strafrahmen für die Tagsätze von von 10.000 auf 30.000 Euro verdreifacht. Damit wir eine OECD-Forderung umgesetzt.

"Jede Form von Korruption ist Gift", betonten Zadić und Edtstadler mehrfach. Die ÖVP-Politikerin Edtstadler fügte an: "Es ist ein wichtiger Schritt für die Österreichische Volkspartei. Weitere Schritte müssen folgen." Gemeint sei damit das Informationsfreiheitsgesetz, das seit langem in der koalitionären Warteschleife hängt. Dennoch ist Edtstadler schon jetzt überzeugt: "Wir schaffen das schärfste Antikorruptionsgesetz der Welt." (Katharina Mittelstaedt, 12.1.2023)