Wenn wegen einer zu späten Absage oder Nichterscheinens das Wartezimmer leer bleibt und der Arzt oder die Ärztin vorab über dann fällig werdende Gebühren informiert hat, kann er oder sie Geld für entgangene Einnahmen verlangen.

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Wien – Patientinnen und Patienten müssen damit rechnen, dass sie zur Kasse gebeten werden, wenn sie einen vereinbarten Arzttermin nicht wahrnehmen. Vergangenes Jahr haben sich in Wien neun Personen an die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft gewandt, da ihnen Gebühren von bis zu 100 Euro für nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine in Rechnung gestellt wurden. Das berichtete am Donnerstag das Ö1-"Morgenjournal" und bestätigte der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek auch dem STANDARD.

Wie Ärztinnen und Ärzte Ausfälle handhaben, bleibt ihnen jeweils individuell selbst überlassen. Patientinnen und Patienten müssen aber vorab über etwaig fällige Zahlungen informiert werden.

Die Linie der Ärztekammer hat sich zu dieser Handhabe über die Jahre gewandelt. Hieß es früher noch seitens der Kammer, dass man den Mitgliedern rate, allein aufgrund marketingtechnischer Gründe von einer solchen Forderung abzusehen, sandte die Österreichische Ärztekammer am Mittwoch aus, dass die Standesvertretung sehr wohl für eine Verrechnung einer Stornogebühr für "Leertermine" sei. Auch im August 2021, als die Landesärztekammer Steiermark vorpreschte, zeigte sich die Bundeskammer bereits unterstützend.

Argument der Überlastung

Die Kammer argumentiert damit, dass wer vereinbarte Arzttermine ohne vorherige Absage nicht wahrnehme, damit nicht nur der Ärztin oder dem Arzt und dem Ordinationsmanagement schade, sondern auch den anderen Patientinnen und Patienten, denen der Termin nicht angeboten werden konnte. Gerade in Zeiten, in denen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oft überlastet seien, bräuchten die Medizinerinnen und Mediziner daher Unterstützung.

"In der Pandemie hat sich die Zahl der Praxen mit Terminvergabe erhöht", sagt Edgar Wutscher, Obmann der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Kammer. Der Großteil der Patientinnen und Patienten nehme diese Änderungen dankbar an. Aber es gebe auch ein paar schwarze Schafe, deren Begründung für verpasste Termine nachträglich oft laute, sie hätten vergessen oder doch nicht kommen wollen. Die angedachte Gebühr solle als eine Arzt Erziehungsmaßnahme wirken.

Was die Brisanz des Themas nach und nach auch verstärken dürfte, ist die zunehmende Zahl der Wahlärztinnen und Wahlärzte. Fällt diesen eine Patientin oder ein Patient aus, kann es gut sein, dass niemand anderer im Wartezimmer sitzt, der stattdessen drangenommen werden kann – bei Kassenärztinnen und Kassenärzten ist dies wohl nur selten der Fall.

Fonds "nicht praktikabel"

Die Landeskammer in der Steiermark hat bereits im August 2021 konkret gefordert, eine Gebühr in der Höhe von 20 bis 50 Euro einzuheben. Abzüglich eines Betrags für den Verwaltungsaufwand des Arztes oder der Ärztin solle der Rest in einen Strukturfonds zur Verbesserung der Kassenmedizin fließen, hieß es weiter. Das Geld würde so also der ohnehin überlasteten Kassenmedizin zugutekommen. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) heißt es zu diesem Vorschlag allerdings, dass dieser aus Sicht der ÖGK nicht möglich sei. Es sei nicht praktikabel, dass eine eigene Verrechnungsposition für nicht erbrachte Leistungen geschaffen wird, teilte man seitens der ÖGK auf Anfrage mit. (Gudrun Springer, 12.1.2023)