Da die Dateien auch Unmündige, also Personen unter 14 Jahren, zeigen, drohen Teichtmeister theoretisch bis zu zwei Jahre Haft.

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Schauspielstar Florian Teichtmeister muss sich am 8. Februar mit einer Anklage wegen Besitzes "pornografischer Darstellung Unmündiger" vor Richter Stefan Apostol verantworten. Und dem Geständnis des Angeklagten, der in seiner abrupt beendeten Karriere auch Kommissare gespielt hat, gegenüber seinen realen Kollegen.

Wie Verteidiger Philipp Wolm, der den geständigen und unbescholtenen 43-Jährigen im Strafprozess vertritt, bestätigt, hat Teichtmeister beim Einschreiten der Polizei sein Mobiltelefon samt Code freiwillig herausgegeben. Er erklärte von Beginn an, im Besitz von pornografischen Darstellungen Unmündiger zu sein*.

Erst nach und nach ermittelten die Experten das Ausmaß: Im Strafantrag ist von insgesamt 22 Datenträgern die Rede, auf denen der Beschuldigte "zumindest 58.000" einschlägige Bilder und Videos abgespeichert hatte.

Drogenkonsum

Der ursprüngliche Einsatzgrund war ein gänzlich anderer: Es bestand der Verdacht der fortgesetzten Gewaltausübung gegen seine damalige Lebensgefährtin und des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz. Tatsächlich wurde auch Kokain sichergestellt, die Anklagebehörde sah darin offenbar aber nur die Deckung des Eigenbedarfs und stellte diese Ermittlungen ebenso wie jene zum Vorwurf der Gewalt ein.

Da die damalige Partnerin Teichtmeister auch beschuldigte, auf seinem Handy Kindesmissbrauchsdarstellungen angesehen zu haben, nahmen die Ermittler das Gerät mit. Sie fanden zwar offensichtlich von Teichtmeister selbst aufgenommene Bilder bekleideter Personen, die mit wüsten Anmerkungen sexueller Gewaltfantasien versehen waren. Eine pornografische Darstellung Minderjähriger ist das nach dem Gesetz aber noch nicht, daher ist auch dieser Punkt zumindest am 8. Februar nicht auf der Liste der angeklagten Delikte. Es dürfte aber die genauere Analyse des Telefons und der anderen Datenträger ausgelöst haben.

Bedingte Verurteilung zu erwarten

Da die Dateien auch Unmündige, also Personen unter 14 Jahren, zeigen, drohen Teichtmeister theoretisch bis zu zwei Jahre Haft. In der Praxis gehen mehrere Justiz-Insider davon aus, dass es nur zu einer bedingten Verurteilung kommen wird: Der lange Tatzeitraum von 2008 bis zum 6. August 2021 sowie die Vielzahl der Dateien sind zwar Erschwerungsgründe. Gleichzeitig sind das Geständnis, die Unbescholtenheit und eine bereits vor Anklageerhebung begonnene Therapie gewichtige Milderungsgründe.

Der Fall hat die Debatte rund um Kindesmissbrauchsdarstellungen erneut in den Vordergrund gerückt. Während der Pandemie sind die Meldungen solcher Inhalte in die Höhe geschossen: Die Meldestelle Stopline für Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung zählte im Vorjahr über 33.000 Meldungen.

Zum Vergleich: 2019 waren es noch rund 9.100 Meldungen, dann ging es stetig bergauf. Von den Meldungen 2022 wurden rund 4.000 Inhalte tatsächlich als problematisch erkannt. Bei einem überwiegenden Teil – mehr als 99 Prozent – handelte es sich um Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch das Bundeskriminalamt zählte mit über 1.921 Anzeigen Höchstwerte.

Hohe Dunkelziffer

Das Bundeskriminalamt verweist einerseits auf eine verbesserte internationale Zusammenarbeit, andererseits aber auch darauf, dass die Zahl der Tatverdächtigen immer öfter selbst minderjährig ist, etwa weil sie Nacktbilder anderer Jugendlicher verbreiten.

Ein großes Problem ist, dass Täterinnen und Täter für die Behörden immer schwieriger zu fassen sind: Noch vor wenigen Jahren wurden fast 90 Prozent aller illegalen Inhalte, die von Stopline erfasst wurden, an Behörden in einem anderen Land weitergeleitet.

2021 konnte man hingegen bei mehr als 50 Prozent der Inhalte das Ursprungsland nicht mehr nachvollziehen. Täter weichen vermehrt auf das Darknet aus, wo sie schwerer zu fassen sind. Aus diesem Grund nehmen Expertinnen und Experten an, dass die Dunkelziffer enorm hoch ist. (Muzayen Al-Youssef, Michael Möseneder, 16.1.2023)