Ganze sechs Beamte sind im Bundeskriminalamt (BKA) für Ermittlungen im Bezug auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Netz und anderswo zuständig. Viel zu wenig. Man kann sich annäherungsweise vorstellen, was das für die Ermittler bedeutet. Was man sich aber vorstellen sollte – oder es zumindest versuchen müsste –, ist der Horror, der die Erzeugung dieser Darstellungen für die Kinder (und Jugendlichen) bedeutet. Und zwar eine durchaus professionell aufgezogene, eiskalte, gewaltbesetzte "Produktion"
In der – notwendigen – Aufarbeitung des Promifalls Teichtmeister wird möglicherweise zu wenig an die Opfer gedacht. Ein "digitales Delikt", wie das Anschauen solcher Darstellungen von rechtsfreundlicher Seite genannt wird, setzt zwingend einen schwer kriminellen Herstellungsvorgang voraus. Hier werden junge Leben schwerst gestört, wenn nicht für immer zerstört.
Die übliche konservative Reaktion – vertreten durch Kanzler Nehammer und Ministerin Raab – lautet: höhere Strafen für die Konsumenten. Kogler redet vage von "Verbesserungen". In der ZiB 2 wurde diese ahnungslos-populistische "Lösung" von der Strafrechtlerin Katharina Beclin vernichtet. Es gibt keine Abschreckung durch höhere Strafen bei diesem Delikt. Die einzige Abschreckung ist Furcht vor Entdeckung. Womit wir wieder bei den viel zu wenigen Beamten sind, die hier einen Kampf gegen das Unvorstellbare führen müssen. (Hans Rauscher, 18.1.2023)