Bei der Wiener Polizei wurde der Fall Teichtmeister am 4. August 2021 aktenkundig.

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Schauspieler Florian Teichtmeister soll seit 2008 pornografische Darstellungen von Kindern gehortet haben. Aktenkundig wurden konkrete Vorwürfe erstmals am:

4.August 2021: Bei der Wiener Polizei geht ein Notruf wegen häuslicher Gewalt ein. Eine Lehrerin gibt an, ihr Partner raste aus. Der mutmaßliche Aggressor ist Florian Teichtmeister. Der Schauspieler gesteht den Beamten, Speichermedien mit pornografischen Darstellungen von Kindern zu besitzen, und händigt einen USB-Stick aus. Auch illegale Suchtmittel sollen gefunden worden sein.

6.August 2021: Die Polizei kommt diesmal mit einer Anordnung der Staatsanwaltschaft für eine Hausdurchsuchung. Der Schauspieler versteckt nichts, sondern übergibt der Polizei gut 50 weitere Datenträger. Er verrät auch die Zugangscodes. Im Polizeibericht wird vermerkt, dass es sich bei dem Beschuldigten um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, beim Kriterium "für Presse geeignet" ist ein Nein angekreuzt.

In den folgenden Monaten kooperiert der Beschuldigte mit der Strafverfolgungsbehörde und beginnt eine Therapie. Ermittlungen wegen Gewalt gegen seine Partnerin und wegen Drogenbestizes werden eingestellt.

September 2021: Medienberichte über Ermittlungen gegen einen prominenten Schauspieler wegen Körperverletzung, Drogen und Kinderpornos. Die Identität wird aus medienrechtlichen Gründen nicht genannt.

1. Dezember 2022: Teichtmeisters Rechtsvertreter stellen Antrag auf Diversion und führen u.a. seine Mitwirkung bei der Aufklärung und die Einhaltung der therapeutischen Auflagen an. Doch bei Sexualdelikten gibt es keine Diversion. Im Strafantrag ist von 58.000 inkriminierten Medien-Dateien die Rede. Allein deren Asuwertung dauerte mehr als ein halbes Jahr.

13. Jänner 2023: Als der Verhandlungstermin feststeht, geben Teichtmeisters Anwälte bekannt, dass ihr Mandant wegen Paragraf 207a (Pornographische Darstellungen Minderjähriger) vor Gericht muss. Er werde sich schuldig bekennen.

13. und 15 Jänner: Statements des Burgtheaters, wonach das Engagement des Schauspielers beendet worden sei. Die Direktion sei von Medien im September 2021 erstmals auf Gerüchte aufmerksam gemacht worden, er habe alle Vorwürfe bestritten.

8. Februar 2023: Geplanter Termin für den Prozess. Teichtmeister drohen wegen der Beschaffung und wegen des Besitzes von pornografischen Darstellungen Unmündiger (unter 14 Jahre alt) theoretisch bis zu zwei Jahre Gefängnis. Sein Geständnis, seine Kooperation mit den Behörden, seine bisherige Unbescholtenheit sowie die Einhaltung der Therapie dürften sich wesentlich strafmildernd auswirken. (simo, 20.1.2023)