Bild nicht mehr verfügbar.

In Deutschland plant die Koalition ein neues Modell für Lebensgemeinschaften – Mitbewohner oder Freundinnen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft abschließen können.
Foto: Getty Images

Hört man sich unter jungen Paaren um, erfährt man, dass viele nicht mehr unbedingt heiraten möchten – oder die Ehe sogar dezidiert ablehnen. Sie betrachten sie als zu spießig, zu verbindlich oder zu teuer. Nina etwa ist 33 Jahre alt. Seit sechs Jahren lebt sie in einer Beziehung. "Wir sind uns einig, dass wir keine traditionelle Ehe wollen, gleichzeitig ärgern wir uns, dass wir nicht dieselben Rechte haben", sagt die Deutsche.

Verheiratete Paare bekommen in Deutschland Steuervorteile, Vertretungs- und Eintrittsrechte vor Behörden und in Mietverträge. Nina hingegen würde in einer Notsituation nicht einmal Auskunft im Krankenhaus erhalten. Doch das könnte sich schon bald ändern.

Die deutsche Ampelkoalition bestehend aus SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen will nämlich eine neue Rechtsform schaffen und die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft einführen. Sie solle auch "jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen". So steht es im Koalitionsvertrag.

"Vielen den Alltag erleichtern"

Die Zukunftsfähigkeit der Ehe stehe dadurch nicht in Zweifel, sagte der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) der Zeitung Welt. Es sei nur so, dass die Ehe eben nicht zu jedem Lebensentwurf passe. "Auch im Rahmen von Freundschaften und Wohngemeinschaften tragen Menschen Verantwortung füreinander, die sie rechtlich abgesichert sehen wollen", sagte er. Die Verantwortungsgemeinschaft werde "vielen den Alltag erleichtern". Die Idee ist, dass man sie unbürokratisch am Standesamt schließen und auch wieder auflösen kann. Ein Gesetzesentwurf soll frühestens Ende 2023 vorliegen.

Leider sei von der konkreten Umsetzung aber noch nicht viel bekannt, sagt Christine Wimbauer. Die Soziologin forscht an der Berliner Humboldt-Universität und beobachtet die Diskussion seit langem. Eine rechtliche Absicherung jenseits der Ehe sei "überfällig". Sie hofft auf ein weitreichendes Modell, nicht nur eine Ausweitung der Ehe.

Ihre Überzeugung ist, dass "Familie überall ist, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen". Die Gesellschaft sei aber heteronormativ und auf Liebesbeziehungen ausgerichtet. Da nicht alle Menschen in einer romantischen Zweierbeziehung leben wollen, erfahren sie im Alltag laut Wimbauer Nachteile. Die Vertrauensgemeinschaft solle daher neben Pflichten vor allem auch Rechte mit sich bringen.

Solidaritätspakt in Frankreich

Wichtig zu regeln seien etwa Auskunftsrechte im Krankheitsfall, Vertretungsrechte bei Behörden oder Kindergärten, Rechte auf Pension und Elterngeld bis hin zu Sorgerecht und Unterhaltspflichten nach der Trennung.

Dass die Vertrauensgemeinschaft stufenweise gestaltet und damit individuell entschieden werden könnte, wer wie viel Verantwortung für Bewohner, Freundinnen oder Beziehungspartner übernehmen will, hält die Soziologin für eine gute Idee. Immerhin seien auch die Bedürfnisse individuell. Ein Mütterpaar mit Mann und Kind brauche beispielsweise andere rechtliche Rahmenbedingungen als zwei pensionierte Freunde, die über Krankheiten informiert, aber finanziell unabhängig bleiben möchten.

"Familien und Lebensformen sind weit vielfältiger als früher. Die Zwei-Personen-Ehe hat nicht mehr das Monopol wie in den 70er-Jahren", sagt Wimbauer. Daher müsse sich auch die rechtliche Situation anpassen und die Menschen mit Rechten ausgestattet werden. Andere Länder sind schon einen Schritt weiter.

"Familien und Lebensformen sind weit vielfältiger als früher. Die Zwei-Personen-Ehe hat nicht mehr das Monopol."
– Christine Wimbauer, Soziologin

In Frankreich etwa existiert ein ähnliches Konzept bereits seit über 20 Jahren. 1999 wurde der sogenannte "pacte civile de solidarité" eingeführt, der unter anderem Steuervorteile ermöglicht. Der Solidaritätspakt mit der Abkürzung Pacs ist unter Französinnen und Franzosen sehr beliebt und das Wort "se pacser" mittlerweile in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen. Entscheidende Unterschiede zur Ehe: Man kann den Pacs leichter eingehen und auflösen, auch einseitig. Bei einer Trennung gibt es keine Unterhaltspflichten; um das Erbe des Partners antreten zu können, bedarf es eines Testaments oder einer offiziellen Schenkung. Hinterbliebene haben keinerlei Pensionsansprüche.

In der Schweiz gibt es den Pacs derzeit auf kantonaler Ebene in Genf und Neuenburg. Künftig soll er im ganzen Land möglich sein – ein entsprechendes nationales Gesetz wird gerade ausgearbeitet.

In Österreich hat die Neos-Jugendorganisation Junos die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft bereits 2013 ins Programm aufgenommen. Dahinter stehe man auch heute, sagt Bundesvorsitzende Sophie Wotschke auf STANDARD-Nachfrage. Ziel sei, Absicherung zu schaffen zwischen zwei und mehr Personen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen. Breit diskutiert wird das Thema hierzulande allerdings nicht.

Sinnvoll für Österreich?

Carmen Thornton ist Expertin für Familienrecht und skeptisch, ob die Verantwortungsgemeinschaft in Österreich die erhofften Vorteile bringen würde. Im Unterschied zu Deutschland gibt es hierzulande etwa keine steuerlichen Vergünstigungen für Ehepaare. Nicht die Familie, sondern jede Person wird individuell besteuert. Außerdem hat Österreich derzeit keine Erbschaftssteuer, die man sich in einer Verantwortungsgemeinschaft potenziell ersparen würde.

Geht es um medizinische Auskünfte, dann sei ein ehelicher Bund nicht unbedingt notwendig, wie Thornton erklärt: "Eine Vorsorgevollmacht, die man jedem und jeder ausstellen kann, genügt." Wobei die Juristin sehr wohl der Meinung ist, dass die Erstellung einer solchen Vollmacht den Menschen einfacher und kostengünstiger gemacht werden sollte. Aktuell kann eine Vorsorgevollmacht nur von einem Notar, einer Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein erstellt werden, und die Errichtung ist mit Kosten verbunden.

Bleibt noch die mögliche Übernahme von Mietverträgen, die durch eine Verantwortungsgesellschaft ermöglicht werden könnte – und die sieht Thornton kritisch. Zwar sei es verständlich, dass jemand nach einer Trennung oder einem Todesfall eine Wohnung behalten möchte. Für Vermieter könnte das jedoch dazu führen, dass Verträge über Jahrzehnte gleich bleiben – und sie sich ihre Mieterinnen und Mieter gar nicht mehr aussuchen können.

Schon jetzt bestünden im Todesfall des Hauptmieters umfangreiche Eintrittsrechte für Familienmitglieder und Lebensgefährten. "Wenn man so etwas einführen würde, kann es maximal eine befristete Lösung sein – mit dem Zweck, dass jemand nicht von einem Tag auf den anderen auf der Straße steht."

Rechte und Pflichten

Fraglich sei zudem, ob die Verantwortungsgemeinschaft derart bekannt gemacht werden könne, dass die Menschen in Österreich die Rechte und Pflichten kennen, die damit verbunden sind. Schon bei der Ehe sei vielen nicht bewusst, was sie mit sich bringt.

Auch wie eine Verantwortungsgemeinschaft schließlich aufzulösen ist, bleibe abzuwarten. "Freundschaften gehen auseinander, und zwar zum Teil noch schneller als Ehen, von denen bereits fast jede zweite geschieden wird", gibt Thornton zu bedenken. Sich auch noch mit zerbrochenen Freundschaften zu beschäftigen, würde die ohnehin schon überlasteten Gerichte noch mehr beanspruchen.

"Freundschaften gehen auseinander, zum Teil noch schneller als Ehen, von denen bereits fast jede zweite geschieden wird."
– Carmen Thornton, Juristin

Nichtsdestotrotz wandle sich die klassische Familie, und "das sollte in Zukunft auch rechtlich abgebildet sein".

Das sieht auch Nina so. Sie kann sich gut vorstellen, mit ihrem Partner ein solches offeneres Arrangement einzugehen. Sollte die Verantwortungsgemeinschaft in Deutschland irgendwann Wirklichkeit werden, wäre das für sie jedenfalls eine Überlegung wert. (Julia Beirer, Lisa Breit, 21.1.2023)