Whatsapp muss eine Millionenstrafe bezahlen.

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Whatsapp muss aufgrund einer Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 5,5 Millionen Euro Strafe bezahlen. Das hat die irische Datenschutzbehörde Ende vergangener Woche bekanntgegeben. Auslöser war eine Beschwerde vom Mai 2018. Whatsapp forderte damals alle Userinnen und User innerhalb der EU dazu auf, aktualisierte Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, um den Messenger nach Einführung der DSGVO weiterhin nutzen zu können.

In der Beschwerde wurde Whatsapp damals vorgeworfen, die Akzeptanz der neuen Nutzungsbedingungen "als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten" zu verwenden. Tatsächlich seien User allerdings dazu gezwungen worden, zuzustimmen, da eine Ablehnung auch den Ausschluss vom Messenger bedeutet hätte. Whatsapp hat nun sechs Monate Zeit, seine Datenverarbeitung mit der DSGVO in Einklang zu bringen.

Änderungsfrist

Konkret bemängelt die Datenschutzbehörde, dass Whatsapp gegen seine Transparenzverpflichtungen verstoßen habe. Die Nutzer seien nicht hinreichend darüber informiert worden, inwiefern ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder auf welche Rechtsgrundlage sich diese Verarbeitung beruft. Verworfen wurde hingegen jener Teil der Beschwerde, in dem Whatsapp eine "erzwungene Einwilligung" in die neuen Nutzungsbedingungen vorgeworfen wurde. Laut der Datenschutzbehörde musste sich Whatsapp "nicht auf eine Einwilligung berufen".

Die eingangs genannte Strafsumme von 5,5 Millionen Euro muss wegen Verstößen gegen Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung bezahlt werden. Dieser schreibt laut "Bleeping Computer" ein transparentes, rechtmäßiges und faires Vorgehen bei Datenschutzverfahren vor. Whatsapp hat sechs Monate Zeit, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Neue Untersuchung

Die nächste Untersuchung der Geschäftspraktiken des Unternehmens steht schon bevor. Mit dieser soll festgestellt werden, "ob es besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet" und ob diese Verarbeitung mit der DSGVO konform ist. Gemeint sind damit "Daten für verhaltensbezogene Werbung, für Marketingzwecke sowie für die Bereitstellung von Metriken an Dritte". (mick, 23.1.2023)