Die heute gängige Vernichtung von Waren, die etwa im Onlinehandel retourniert werden, könnte bald gestoppt werden.

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Rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe wurden 2021 erst hergestellt – nur um dann in Österreich wieder vernichtet zu werden: So lautet eine aktuelle Schätzung von Greenpeace. Das entspricht mehr als 600 Lkw-Fuhren. Ähnliches geschieht mit neuen Elektrogeräten, Büchern und allerlei anderen Gegenständen, die Onlinehändler zustellen.

Diese erklären die Neuwarenvernichtung unter anderem mit Kostengründen, Lagerkapazitäten sowie mit gesetzlichen Vorschriften, die etwa die Vernichtung billiger machen als das Spenden von Produkten.

"Das ist eine unglaubliche und absurde Verschwendung unserer wertvollen Ressourcen und auch unserer Energie. Ein sorgsamer Umgang mit Ressourcen ist gerade jetzt wichtiger denn je", kritisiert Klima- und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne). Ein neues Gesetz soll die Praxis beenden.

Auf Empfehlung des Klimarats

Im Dezember fanden zwei Treffen mit Interessenvertreterinnen und -vertretern der Textil- und Elektronikbranche, karitativen Einrichtungen und NGOs statt. Auch Mitglieder des Klimarats waren dabei, der das Vernichtungsverbot empfohlen hatte. Diese Woche wird der mittlerweile ausgearbeitete Gesetzesvorschlag dem Koalitionspartner ÖVP übermittelt.

Eine Herausforderung bei dem Gesetz sei die Überprüfbarkeit, räumt Gewessler ein. "Deshalb setzt das geplante Vernichtungsverbot vor allem bei Retouren beziehungsweise neuwertiger Ware an, damit die Wiederverwendung Vorrang vor dem Recycling eingeräumt bekommt." Wie genau die Details des Vorschlags aussehen, ist noch nicht veröffentlicht. Jedenfalls richte sich das Gesetz an Großkonzerne im Niedrigpreissegment, so Gewessler. Kleinere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen nicht belastet werden.

Vernichtungsverbote in Deutschland und Frankreich

Ein ähnliches Verbot gibt es in Deutschland bereits seit Oktober 2020. Die Regelung wurde als "Obhutspflicht" damals als Ergänzung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erlassen. Wird in Deutschland nun weniger vernichtet?

Laut verschiedenen Medienberichten, unter anderem des ARD-Magazins "Kontraste", ist das nicht der Fall. Die bislang geltende Regelung sei zahnlos, zitiert die ARD etwa Bettina Hoffmann, Sprecherin der Grünen für Umweltpolitik. Der Paragraf sei "nicht mehr ist als eine freundliche Erinnerung an die Hersteller, ihrer Produktverantwortung gerecht zu werden". Die Rechtsverordnung mit entsprechender Verbindlichkeit fehle.

In Frankreich dürfte es besser funktionieren: Nicht verkäufliche Textilien und Hygieneartikel dürfen dort seit vergangenem Jahr nicht mehr vernichtet werden, sondern müssen gespendet oder recycelt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen zwischen 3.000 und 15.000 Euro rechnen. (Alicia Prager, 24.1.2023)