Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, rügte und belehrte die Parteien.

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Politisch unterscheiden sie sich, finanziell aber eint die Parteien in Deutschland nun etwas. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Dienstag werden sie sparen müssen.

Denn die Richter strichen ihnen die jährliche Parteienfinanzierung des Staates von 190 auf 165 Millionen Euro zusammen. Die Erhöhung war von der damaligen großen Koalition aus SPD und CDU/CSU unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel 2018 beschlossen worden.

Als Begründung hatten diese angeführt, dass die Herausforderung im digitalen Bereich immer größer werde. Man brauche mehr Geld, um sich gegen Hacker und Fake News zu schützen und um Datenschutz zu gewährleisten.

Ein Drittel vom Staat

In Deutschland finanzieren sich die Parteien aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und etwa zu einem Drittel aus staatlichen Geldern, die regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. Die Erhöhung 2018 war allerdings eine, die darüber weit hinausging.

Das Gericht untersagte eine solche höhere Ausschüttung nicht generell. Aber es rügte, dass die Erhöhung nicht ausreichend begründet wurde. Dabei gab Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, vor allem SPD, CDU und CSU eine kleine Lehrstunde in Sachen Demokratie.

"Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben", sagte sie.

Der Umfang der Parteienfinanzierung dürfe daher nicht immer weiteranschwellen. Sonst würde der Eindruck entstehen, die Parteien würden sich maßlos aus den öffentlichen Kassen bedienen. König: "Ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen."

Klage von Profiteuren

Geklagt haben gegen diese Erhöhung 216 Abgeordnete von Parteien, die vom Geldsegen auch profitiert hatten: nämlich Grüne, FDP und Linke, sie waren damals noch alle in Opposition und fanden das Plus viel zu üppig.

Unklar ist noch, ob die Parteien das zu viel kassierte Geld aus den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 zurückzahlen müssen. Aus der CSU war zu hören, dass man damit rechne. Die CSU müsste vier Millionen Euro erstatten und habe mit Blick auf das Verfahren in Karlsruhe einiges auf die Seite gelegt.

Teurer würde es für SPD und CDU werden, sie kämen in den zweistelligen Millionenbereich. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), sagte: "Natürlich hätte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht." (Birgit Baumann aus Berlin, 24.1.2023)