In Salzburg wurde jetzt von einem Geschworenengericht ein Mann freigesprochen, der bei der Corona-Leugner-Propaganda fleißig mitgemacht und dabei – laut Anklage – den Holocaust verharmlost hatte. Die Geschworenen hielten folgende Handlungen des 40-jährigen Ergotherapeuten nicht für einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz:

Der Angeklagte, der sich auch für die impfkritische Partei MFG einsetzte, hielt einen Aufnäher in Form eines Judensterns mit "ungeimpft" in die Kamera. Damit setzte er laut Anklage die Impfgegner mit den verfolgten Juden gleich. Außerdem stellte er auf Telegram ein Porträt von Adolf Hitler mit der Aufschrift: "Hitler hat nie selbst jemanden getötet. Das waren alles nur Leute, die ihren Job gemacht haben." Dazu postete einer: "Leuchters Report lesen: Hitler und die Nationalsozialisten besaßen keine Gaskammern. Zyklon B wurde zur Desinfektion genutzt."

So etwas fällt für jeden Geschichtskundigen – und für jeden Sachverständigen in früheren Prozessen – eindeutig unter Leugnung der NS-Verbrechen. Dennoch entfernte der Angeklagte die Wortmeldungen nicht und postete auch noch die Frage der Faktenleugner aller Art: "Man darf den Mainstream nicht infrage stellen?"

Man darf, fanden die Geschworenen. Das Urteil ist rechtskräftig. Vorläufig kann man nur anmerken, wie auffällig oft Corona-Schwurbelei, Verschwörungstheorien und NS-Verharmlosung in denselben Hirnen auftreten. (Hans Rauscher, 26.1.2023)