Am Kryptomarkt hellt sich die Stimmung allmählich wieder auf. Der Bitcoin steht wieder bei über 20.000 Dollar.

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Fürs Erste dürfte die Katastrophenstimmung aus dem Jahr 2022 in der Kryptobranche überwunden sein. Am Wochenende stieg der Kurs der kryptischen Königin Mutter, Bitcoin, vorübergehend auf 23.300 US-Dollar (21.522 Euro) und hält sich seither knapp unter der 23.000-Dollar-Marke. Das war der höchste Stand seit Sommer.

Dass selbst in Krisenzeiten viel Geld in dem Markt steckt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Bei mehr als einer Billion Dollar steht die Marktkapitalisierung mittlerweile wieder. Anscheinend möchten nun auch die Regulatoren auf EU-Ebene bei den Cyberdevisen mitnaschen. In einem kürzlich veröffentlichten Entwurf des Europarlaments wird eine einheitliche Kryptosteuer für alle Mitgliedsstaaten vorgeschlagen.

Darin wird eine EU-weite Kapitalertragssteuer angedacht, oder aber, dass Abgaben auf Mining oder Transaktionen anfallen. Wie hoch soll die Steuer ausfallen? Konkrete Zahl wird keine genannt, aber Stromverbrauch und Auswirkungen auf die Umwelt könnten bei der Bemessung eine Rolle spielen.

Eine für alle

Die Steuer sollte jedenfalls für alle Mitgliedsstaaten im selben Umfang gelten und und die Gewinne daraus in den EU-Haushalt fließen – so ließe sich auch verhältnismäßig einfach damit kalkulieren. Außerdem sei es sinnvoller und effizienter, eine einheitliche Regelung für die ganze Union zu finden als jedes Land eigene Regeln umsetzen zu lassen. Begründet wird das vor allem mit der "hohen Mobilität und grenzüberschreitenden Dimension von Kryptowährungen". Beschlossen ist natürlich noch nichts. Der Vorschlag kommt nun erst einmal in den Haushaltsausschuss und wird dort diskutiert. Nimmt der Ausschuss den Vorschlag an, geht er ins Parlamentsplenum. Dort legt das Parlament seine Position für weitere Verhandlungen fest.

Richtlinie oder Empfehlung

"Die Idee klingt spannend, dass daraus eine Verordnung wird, die Staaten so umsetzen müssen, kann ich mir aber nicht vorstellen", sagt der Gründer von Blockpit, Florian Wimmer. Die Idee sei spannend, aber er könne sich nicht vorstellen, dass die EU in dieser Form in die Souveränität von Staaten eingreift. "Maximal wird eine Richtlinie oder eine Empfehlung daraus." Bei Richtlinien wird ein Ziel festgelegt, es bleibt jedoch den Staaten überlassen, wie sie dieses erreichen. Bei einer Empfehlung ist der Name Programm – sie ist nicht verbindlich und zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

In puncto Steuern auf Kryptowährungen wirkt die EU noch wie ein Fleckerlteppich, praktisch überall gilt etwas anderes. In Österreich trat im Zuge der ökosozialen Steuerreform im März vergangenen Jahres eine neue steuerliche Regelung für Kryptos in Kraft – sie fallen seither unter Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.

Geldwäscheverordnung

Unabhängig davon, ob der Vorschlag realistisch ist oder nicht – mit einer zeitnahen Umsetzung wäre wohl in keiner Form zu rechnen. Vor allem, weil auch die groß angekündigte Endabstimmung über die EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) vergangene Woche zum zweiten Mal verschoben wurde. Grund sollen laut Medienberichten technische Probleme gewesen sein, da das 400 Seiten umfassende Dokument nicht in alle 24 Amtssprachen übersetzt werden konnte. Als erste große Wirtschaftsregion will die EU damit Cyberdevisen beaufsichtigen, vor 2024 ist aber wohl nicht mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

Die MiCA-Verordnung sieht unter anderem vor, dass Unternehmen, die Kryptowährungen in der EU emittieren und verkaufen wollen, künftig eine Lizenz von einer Aufsichtsbehörde eines EU-Landes benötigen. Mit dieser Lizenz können die Firmen ihre Kunden in allen 27 Mitgliedsländern bedienen. Gegenwärtig müssen Anbieter lediglich einem nationalen Aufseher nachweisen, dass sie über angemessene Kontrollmechanismen verfügen, um Geldwäsche zu verhindern. Sie können dann allerdings nur in diesem Land tätig sein. (Andreas Danzer, 26.1.2023)