Die Regeln zur Anhebung des Frauenpensionsalters wurden präzisiert (Symbolfoto).

APA/AFP/MICHELE SPATARI

Wien – Mit einer Gesetzesnovelle wird die Umsetzung der 1992 verfassungsgesetzlich festgelegte Anhebung des Frauenpensionsalters präzisiert. Die am Mittwoch im Sozialausschuss von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossenen Stichtage führen dazu, dass einige Frauen etwas früher als geplant ihre Pension antreten können. Man habe angesichts unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten "verfassungskonforme Klarstellungen" vorgenommen, sagte Minister Johannes Rauch (Grüne).

Die von ihm bei der Regierungsklausur angekündigte Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2023 wird mit einem von ÖVP und Grünen im Ausschuss vorgelegten Abänderungsantrag umgesetzt, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Diesen Bonus (120 Euro pro Monat) bekommen Arbeitslose, die an mindestens viermonatigen Nach- und Umschulungsmaßnahmen des AMS teilnehmen.

Steigerung im Halbjahresschritt

Ab 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen, bis 2033 steigt es sukzessive von 60 auf 65 Jahre. Mit der nächste Woche vom Nationalrat zu beschließenden Sozialversicherungsnovelle wird der genaue Fahrplan fixiert: Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, werden erst mit 60,5 Jahren ihre Pension antreten können. Für jene, die im zweiten Halbjahr 1964 auf die Welt kamen, wird das vollendete 61. Lebensjahr als Regelpensionsalter gelten. Dieses Muster setzt sich bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, werden – wie ihre männlichen Kollegen – erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs regulär in Pension gehen können, erläuterte ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer in einer Aussendung.

Davon unberührt bleiben die Bestimmungen zur vorzeitigen Alterspension (Korridorpension). Hier hat die schrittweise Anhebung der Altersgrenze bereits 2019 begonnen. Für Altersteilzeitregelungen gibt es eine Übergangsbestimmung: Bereits wirksame oder vom AMS bewilligte Vereinbarungen können – unbeschadet eines möglichen früheren gesetzlichen Pensionsantrittsalters – in der ursprünglich vereinbarten Form fortgeführt werden. Für neue Vereinbarungen im Jahr 2023 gilt, dass die Gewährung der Altersteilzeit um bis zu sechs Monate nach Erfüllung des Regelpensionsalters möglich ist.

Neos und FPÖ sprachen sich im Ausschuss gegen die "Klarstellungen" aus. Neos-Abgeordneter Gerald Loacker sieht darin eine nicht notwendige Besserstellung, die hohe Kosten – seiner Einschätzung nach bis zu 650 Millionen Euro – verursachen werde. ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf machte darauf aufmerksam, dass es dabei nur um die Stichtage von Frauen gehe, die im Dezember geboren sind. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zeigte sich enttäuscht, dass die Gelegenheit nicht genutzt werde, um – mit Blick auf Frauen mit mehreren Kindern – ein gerechteres System zu schaffen.

Lücken bei Heimopferrente geschlossen

Einstimmig ins Plenum geschickt wurde ein (von der SPÖ angestoßener) Initiativantrag, mit dem von der Volksanwaltschaft festgestellte Lücken bei der Heimopferrente geschlossen werden. Künftig werden diese auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen bekommen, die wegen zu hohen Einkommens des Partners oder Partnerin keine Sozialhilfe beziehen können – und das auf Antrag auch rückwirkend. Bisher mussten diese Menschen bis zum Regelpensionsalter warten. Außerdem wird das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berücksichtigt, wonach eine individuell vereinbarte bzw. gerichtlich zuerkannte individuelle Entschädigungsleistung dem Bezug einer Heimopferrente nicht entgegensteht. (APA, 25.1.2023)