Der Hauptsitz der EU-Kommission in Brüssel.

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Österreich hat nach Ansicht der EU-Kommission die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Ebenso ruft sie Österreich zur Verringerung mehrerer Luftschadstoffe auf. Aus diesem Grund hat die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Ziel der entsprechenden Verordnung zu den Onlineinhalten sei es zu verhindern, "dass Terroristen das Internet missbrauchen, um ihre Ideologien zu verbreiten, online Menschen einzuschüchtern und Anhänger anzuwerben und zu radikalisieren", so die EU-Kommission.

Die Regelung schaffe einen Rechtsrahmen "für die Entfernung terroristischer Onlineinhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung einer zuständigen nationalen Behörde und verpflichtet Unternehmen, besondere Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Plattformen solchen Inhalten ausgesetzt sind". Strenge Schutzvorkehrungen sollen "die uneingeschränkte Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit" gewährleisten.

Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis 7. Juni 2022 Zeit. Neben Österreich leitete die Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen 21 weitere Mitgliedsländer ein.

Luftverschmutzung

Weiters wurden Österreich und 13 weitere EU-Staaten zur Verringerung mehrerer Luftschadstoffe aufgefordert. Die Mitgliedsländer würden eine entsprechende Richtlinie zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe nicht einhalten, kritisierte die Behörde.

In der Richtlinie sind nach Angaben der EU-Kommission nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für mehrere Schadstoffe festgelegt, die jeder Mitgliedsstaat für jedes Jahr zwischen 2020 und 2029 erfüllen muss, sowie ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen ab 2030. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach in ihren nationalen Luftreinhalteprogrammen aufzeigen, wie diese Reduktionsverpflichtungen erfüllt werden. Ammoniak (aus der Landwirtschaft) sei der Schadstoff, bei dem die meisten dieser Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so die EU-Kommission.

Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Andernfalls könnte ein weiterer Mahnbrief folgen. (APA, red, 26.1.2023)