Ich wollt', ich wär (k)ein Huhn: In Tirol gilt für Betriebe mit mehr als 50 Geflügeltieren eine Stallpflicht.

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Innsbruck – Wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest ist nun auch in Teilen Tirols eine Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel erlassen worden. Dies gelte nun in 57 Gemeinden in der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs sowie für das Achenseegebiet, teilte das Land am Freitag mit. Vergangene Woche wurde die Vogelgrippe bei Tieren in einem Tierpark im Unterland festgestellt, nun wurde ein mit dem Virus infizierter Bussard in Innsbruck aufgefunden.

Auch Empfehlung für kleinere Betriebe

"Die Übertragung des für Menschen nicht gefährlichen H5N1-Influenzavirus erfolgt über Wildvögel. Deshalb muss der Kontakt mit Wildvögeln unbedingt vermieden werden", sagte Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Er empfahl zudem angesichts der Temperaturen, das Geflügel auch in Gebieten und in Betrieben, die nicht von der Stallpflicht umfasst sind, im Stall oder unter Dach zu halten. Bricht die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb aus, muss sofort der gesamte Bestand getötet werden. In Tirol gibt es rund 6.200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit rund 300.000 Stück Geflügel. (APA, 27.1.2023)