Kein Bacardi-Feeling: Eine Unterlassungsklage von Luis Bacardis Witwe Monika beschäftigt das Wiener Handelsgericht.

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Der Streit dauert seit Jahren an und hat viele, sehr viele Verästelungen. Er spielt unter anderem vor Gerichten in Liechtenstein – und seit neuestem auch in Wien, am hiesigen Handelsgericht.

Klägerin ist eine Frau mit einem ebenso klingenden wie wohl weltbekannten Familiennamen: Monika Gomez Del Campo Bacardi, selbstständige Unternehmerin mit Sitz in einer "Villa Daiquiri" in Monaco, Witwe von Bacardi-Aktionär Luis Bacardi und Mutter seines einzigen Kindes, Maria Luisa. Lady Monika Bacardi, wie sie auch genannt wird, hat die renommierte Wiener Anwaltskanzlei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH geklagt, auf Unterlassung.

Informationen genutzt?

Kurz zusammengefasst wirft sie Partner und Anwalt Georg Schima vor, er habe die Seiten gewechselt – und zwar von ihr, Lady Bacardi, in Richtung eines Liechtensteiner Rechtsanwalts L., mit dem sie sich seit längerem einen Rechtsstreit liefert. Dieser Jurist ist Treuhänder des Liechtensteiner Bastille Trust, in dem die Aktien liegen, die Luis Bacardi hinterlassen hat.

Der ist im Jänner 2005 gestorben, hatte seine Frau und seine 2001 geborene Tochter als Alleinerbinnen eingesetzt, wie der Unterlassungsklage zu entnehmen ist. Die Vermögensanteile am Unternehmen, das mit seinem beschwingten Werbesong Bacardi Feeling einst Furore gemacht hat, seien heute mindestens eine Milliarde Euro wert, wie es in der Klage auch heißt.

Monika Bacardis Anwälte von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dorda halten darin unter dem Kapitel "Vorgeschichte der Beauftragung von Rechtsanwalt Schima" fest, dass "das weitere rechtliche Schicksal dieser Beteiligung und weiterer beträchtlicher Vermögenswerte" nach Luis Bacardis Tod "Gegenstand zahlreicher zivil-, straf- und disziplinarrechtlicher Streitigkeiten war und ist".

Schima vertrat bei Erpressungsprozess

Wie Schima (damals noch Partner in einer anderen Anwaltskanzlei) ins Spiel kam: 2014 wurde Lady Bacardi von einem Österreicher erpresst, die beiden hatten einander seit 30 Jahren gekannt. Die Witwe Bacardi zeigte den Mann an, Schima vertrat sie im Strafprozess am Wiener Straflandesgericht. Der Erpresser wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Wie Bacardi an Rechtsanwalt Schima kam? Er war ihr vom oben genannten Bastille-Trust-Treuhänder vermittelt worden, mit dem sie damals noch gut war. Laut Klage sei er ihr "Vertrauensanwalt" gewesen. Das ist seit 2018 vorbei.

Seit damals streitet Monika Bacardi – die auch selbst Bastille-Treuhänderin war, inzwischen aber abberufen wurde – nämlich darum, ob und welche Ausschüttungen ihrer Tochter Maria Luisa zustehen, seit sie 2019 volljährig wurde. Sie ist Hauptbegünstigte des Bastille Trust, ab einem bestimmten Alter werden ihr alle sieben Prozent am Familienunternehmen Bacardi Ltd. gehören. Festgeschrieben ist das in der Treuhandurkunde – und die legen Treuhänder L. und Monika Bacardi eben ganz unterschiedlich aus.

Verbotene Doppelvertretung?

Im von L. initiierten Abberufungsverfahren gegen Treuhänderin Bacardi habe Schima schon ein Mandat gegen Bacardi übernommen, und auch davor habe er seinen Liechtensteiner Kollegen vertreten – nämlich als sich dieser von seiner angestammten Kanzlei, einer der ganz großen des Fürstentums, getrennt habe. Darüber hinaus habe Schima seine frühere Mandantin 2021 "in Vertretung von Anwalt L." in Liechtenstein angezeigt, ist in der Klage nachzulesen. Bei alldem habe Schima Informationen verwendet, die er nur gekannt habe, weil er früher eben Bacardi vertreten hatte.

Ob er damit beispielsweise Verschwiegenheitspflichten oder das Verbot der Doppelvertretung verletzt hat, das muss nun der Richter am Handelsgericht entscheiden. Schima bestreitet das, um Vermögensthemen sei es bei seinem Mandat für Bacardi im Erpresserprozess nie gegangen, argumentiert er etwa.

Handelsrichter hat Verfahren geschlossen

Die erste Tagsatzung am Handelsgericht Wien fand am 18. Jänner statt, die phasenweise recht emotionalisierten Anwälte Schima und Florian Kremslehner fanden da zu keinem Vergleich. Und: Der Richter hat die Verhandlung bereits bei diesem Termin geschlossen, er sieht eine Rechtsfrage. Er werde "in Ruhe schauen", ob er die Causa ohne Beweisverfahren entscheiden kann. (Renate Graber, 28.1.2023)