In der U-Kommission zur Causa Wien Energie fliegen die Funken. Nichtaussagen bleiben aber ohne Folgen.

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Am Mittwoch könnte es im Wiener Rathaus wieder ein wenig rundgehen, bei der vierten Sitzung der Untersuchungskommission (U-Kommission) des Gemeinderats zur Causa Wien Energie. Geladen sind der Chef der Wiener Stadtwerke, Martin Krajcsir, und Magistratsdirektor Dietmar Griebler – der auch dem Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke GmbH vorsitzt. Sie ist Mutter der Wien Energie, die im Sommer in arge Liquiditätsnöte geraten war und Notkredite bekam.

Die U-Kommission prüft die Geschehnisse rund um die von Stadt Wien und vom Bund gewährte Milliardenunterstützung für den städtischen Energieversorger. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) stellte per Notkompetenz 1,4 Milliarden Euro bereit, die Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA zwei Milliarden. ÖVP und FPÖ haben die U-Kommission beantragt. Ludwig wird am 31. März als Auskunftsperson kommen, Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) ist schon am 16. März dran.

MA 5 lehnt Handyherausgabe ab

Das Thema, das nun alle beschäftigt und wohl noch bis März beschäftigen wird: Müssen die Diensthandys der beiden an die U-Kommission geliefert werden? Sie hat ja bereits ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die zuständige Magistratsabteilung gestellt, in dem die Übermittlung der elektronischen Daten beantragt wurde.

Die fürs Finanzwesen zuständige Magistratsabteilung (MA) 5 hat sich mit dem Amtshilfeersuchen der U-Kommission auch schon beschäftigt – kommt allerdings zum Ergebnis, dass sie dem Ersuchen nicht nachkommen könne und dürfe. In ihrer Stellungnahme, die DER STANDARD kennt, beruft sich die MA 5 auf Grundrechte, Fernmelde- und Briefgeheimnis sowie Telekommunikationsgesetz, das Telefonate und Chatprotokolle und Mails schütze. Amtshilfe dürfe, flapsig wiedergegeben, nicht dazu führen, dass diese Rechte ausgehebelt werden. Der Magistrat habe "keine rechtliche Befugnis, in diese Schutzrechte einzugreifen", schreibt die MA 5.

Und freiwillig?

Und was, wenn Ludwig oder Hanke ihre Handydaten freiwillig herausrücken wollten? Die freiwillige Vorlage von Dokumenten etc. bleibe davon unberührt, schreibt die MA 5, sämtliche Geheimhaltungspflichten seien aber einzuhalten, das heißt, bei der Lieferung von Handydaten muss zum Beispiel auf den Datenschutz Rücksicht genommen werden. Der Magistrat prüfe eine allfällige freiwillige Informationsbereitstellung auch tatsächlich– und werde über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten.

Auch abseits dieses besonders brisanten Themas wurden bereits etliche Gutachten rund um die U-Kommission zur Causa Wien Energie eingeholt. Fast scheint es, als wären Fragen, wann sich die Auskunftspersonen ihrer Aussage entschlagen dürfen und welche Unterlagen überhaupt an die U-Kommission geliefert werden müssen, Hauptthema rund um die U-Kommission.

Gutachter: Diensthandy-Daten sind Beweisthema

Mit der Handydaten-Frage etwa hat sich Anwalt und Verwaltungsrechtsexperte Mathis Fister von der Johannes-Kepler-Universität Linz im Auftrag der ÖVP Wien beschäftigt. Er hat geprüft, wie mit Beweisanträgen für die Vorlage von Chats und Daten aus Diensthandys umzugehen sei und kommt zu einem anderen Schluss als die MA 5, die dem Amtshilfeersuchen der U-Kommission eben nicht nachkommt. Der Universitätsprofessor kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass dienstliche Kommunikation sehr wohl Beweisthema sei. Sollten da auch private Inhalte dabei sein, müsse die Beweisaufnahme dazu in vertraulicher Sitzung stattfinden, um dem Datenschutz Genüge zu tun.

Im Jänner prüfte er zudem die Frage, ob Zeugen auch über Unternehmensinterna aussagen müssen. Aussageverweigerungsrecht hätten sie keines, es liege am Vorsitz zu entscheiden, ob etwas zum Untersuchungsgegenstand gehört. Um allfällige Geheimnisse zu schützen, sei gegebenenfalls die Öffentlichkeit auszuschließen. Sollte eine Information ein Betriebsgeheimnis betreffen, schreibt er sinngemäß, müsste das der U-Kommission glaubhaft gemacht werden, die müsse das im Einzelfall prüfen.

Das sieht die Magistratsdirektion Recht der Stadt Wien in ihrer rechtlichen Beurteilung erwartungsgemäß anders: Zeugen müssten Fragen, die nicht den Untersuchungsgegenstand betreffen, nicht beantworten. Das betreffe "insbesondere Fragen zur Geschäftstätigkeit" der Wien Energie oder der Wiener Stadtwerke. Über Geschäftsgeheimnisse müsse der Zeuge auch nicht in vertraulicher Sitzung aussagen.

Stadtwerke-Chefposten ausgeschrieben

Neuerungen stehen übrigens in der Chefetage des Stadtwerke-Konzerns an. Die 2016 vorgenommene Verkleinerung der Geschäftsführung wird kassiert, statt eines Duos steht bald wieder ein Trio an der Spitze. Das Revirement bietet sich an, denn Stadtwerke-Generaldirektor Martin Krajcsir geht Ende des Jahres in Pension. Die Nachfolge wurde nun ausgeschrieben.

Gesucht werden zwei neue Geschäftsführer, wobei unter anderem die Agenden für Finanzen und Mobilität getrennt werden. Die Aufsicht über Wiener Linien und Wien Energie wäre dann personell nicht mehr ganz so nah, denn Letztere bleibt beim dritten Geschäftsführer. Bis vor einigen Jahren hatte es im kommunalen Konzern, zu dem auch die Friedhöfe gehören, sogar vier Chefs. (Renate Graber, Luise Ungerboeck, 31.1.2023)