Wien – Mit Aussagen wie "Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt" oder dass das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin aufgrund seiner "antiviralen Wirkung" in vielen Ländern "auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung" finde, hat Servus TV in der Sendung "Der Wegscheider" im Jahr 2021 in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Das stellte – wie berichtet – Anfang Jänner die Medienbehörde Komm Austria fest. Sie ortet grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat.
Servus TV verweist auf Satire
Servus TV hat jetzt – wie angekündigt – innerhalb der Vier-Wochen-Frist Einspruch gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das bestätigte der Privatsender am Dienstag dem STANDARD. Senderchef Ferdinand Wegscheider argumentiert, dass seine Sendung Satire sei und nicht dem Objektivitätsgebot unterliege. Und: Satiresendungen seien nicht an die journalistische Sorgfaltspflicht gebunden. Wegscheider verfolgt seit Ausbruch der Pandemie, oder der "Plandemie", wie er gerne sagt, einen strikt maßnahmenkritischen Kurs. Kritikerinnen und Kritiker werfen Servus TV Corona-Verharmlosung vor.
Komm Austria: Meinungskommentar mit satirischen Elementen
Dass "Der Wegscheider" für den durchschnittlichen Zuseher als reine Satire zu verstehen sei, dem widerspricht die Komm Austria in ihrer Urteilsbegründung: "Aufgrund der aufgegriffenen Themen und der vermittelten Informationen ist gegenständlich nicht davon auszugehen, dass der Durchschnittsseher der Sendung 'Der Wegscheider' diese Gemengelage als primär unterhaltend wahrnimmt, mag er auch den einen oder anderen Einwurf als satirische Note empfinden." Die Sendung werde auch als "Wochenkommentar" tituliert und "aus Sicht des Durchschnittskonsumenten als Meinungskommentar und nicht als reine Satiresendung wahrgenommen".
Beispiele aus "Der Wegscheider"
Als Beispiele für die Verstöße gegen das Objektivitätsgebot führte die Komm Austria Zitate von Ferdinand Wegscheider an. So hat er in seiner Sendung am 6. November 2021 beispielsweise Folgendes gesagt:
Sollte die Entscheidung der Komm Austria rechtskräftig werden, müsste sie Servus TV binnen sechs Wochen dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von "Der Wegscheider" verlesen und per Einblendung eines Textes veröffentlichen. (omark, 31.1.2023)