Servus-TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider verstieß mit seinem "Wochenkommentar" gegen das Objektivitätsgebot, stellte die Medienbehörde Komm Austria fest. Servus TV legt jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Foto: Screenshot/ServusTV

Wien – Mit Aussagen wie "Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt" oder dass das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin aufgrund seiner "antiviralen Wirkung" in vielen Ländern "auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung" finde, hat Servus TV in der Sendung "Der Wegscheider" im Jahr 2021 in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Das stellte – wie berichtet – Anfang Jänner die Medienbehörde Komm Austria fest. Sie ortet grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat.

Servus TV verweist auf Satire

Servus TV hat jetzt – wie angekündigt – innerhalb der Vier-Wochen-Frist Einspruch gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das bestätigte der Privatsender am Dienstag dem STANDARD. Senderchef Ferdinand Wegscheider argumentiert, dass seine Sendung Satire sei und nicht dem Objektivitätsgebot unterliege. Und: Satiresendungen seien nicht an die journalistische Sorgfaltspflicht gebunden. Wegscheider verfolgt seit Ausbruch der Pandemie, oder der "Plandemie", wie er gerne sagt, einen strikt maßnahmenkritischen Kurs. Kritikerinnen und Kritiker werfen Servus TV Corona-Verharmlosung vor.

Komm Austria: Meinungskommentar mit satirischen Elementen

Dass "Der Wegscheider" für den durchschnittlichen Zuseher als reine Satire zu verstehen sei, dem widerspricht die Komm Austria in ihrer Urteilsbegründung: "Aufgrund der aufgegriffenen Themen und der vermittelten Informationen ist gegenständlich nicht davon auszugehen, dass der Durchschnittsseher der Sendung 'Der Wegscheider' diese Gemengelage als primär unterhaltend wahrnimmt, mag er auch den einen oder anderen Einwurf als satirische Note empfinden." Die Sendung werde auch als "Wochenkommentar" tituliert und "aus Sicht des Durchschnittskonsumenten als Meinungskommentar und nicht als reine Satiresendung wahrgenommen".

Beispiele aus "Der Wegscheider"

Als Beispiele für die Verstöße gegen das Objektivitätsgebot führte die Komm Austria Zitate von Ferdinand Wegscheider an. So hat er in seiner Sendung am 6. November 2021 beispielsweise Folgendes gesagt:

"Und gleich geblieben ist natürlich das unerschütterliche Vertrauen in die Aussagen der Regierung, der Pharmaindustrie, das Impfsyndikat, der Ärztekammer und aller anderer angeschlossenen Lobbyisten, inklusive den Lohnschreibern im medialen Mainstream. Die Menschen spüren, dass sie sich auf diese Aussagen verlassen können, etwa … dass in den Spitälern ausnahmslos ungeimpfte Corona-Patienten liegen."
"Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt."

"Gut, ich hoffe ja, dass Herr Dr. Mückstein vor diesem Gespräch noch kurz bei Wikipedia reinschaut, denn dann erfährt er, dass Ivermectin nicht nur in der Tiermedizin, sondern auch in der Humanmedizin erfolgreich gegen Infektionskrankheiten eingesetzt wird, nachweislich antivirale Eigenschaften hat und in vielen Ländern auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung findet. Und Herr Mückstein könnte auch erfahren, dass die beiden Forscher Satoshi Ōmura und William Campbell 2015 den Medizinnobelpreis für die Entwicklung von Ivermectin in der Humanmedizin bekommen haben, mit dem in Afrika schon hunderte Millionen Kinder behandelt wurden und das zur nahezugehenden Ausrottung von Flussblindheit und anderer schwerer Krankheiten geführt hat. Aber vielleicht weiß das der Herr Gesundheitsminister ohnehin alles und verschweigt es einfach nur, um Ivermectin in der Öffentlichkeit nur als Entwurmungsmittel für Pferde schlechtzumachen, weil mögliche Heilmethoden neben der Impfung einfach nicht gewünscht sind."

Sollte die Entscheidung der Komm Austria rechtskräftig werden, müsste sie Servus TV binnen sechs Wochen dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von "Der Wegscheider" verlesen und per Einblendung eines Textes veröffentlichen. (omark, 31.1.2023)