Die Nachtgastronomie sieht sich durch die Corona-Pandemie mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

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Wien – Nachdem die Nachtgastronomie besonders unter Corona-Schließungen gelitten hat und nach Angaben ihres Verbandes etwa zehn Prozent der Betriebe geschlossen haben, ist auch der Ausblick nicht rosig. Die Zahl der Clubs und Discos sei von knapp 3.000 auf 2.700 gesunken, sagt Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG). "Die Zukunft ist ebenso ungewiss und für manche perspektivenlos."

Viele Discotheken und Clubs ächzen neben der hohen Inflation und Energiekosten derzeit nicht nur unter fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch unter einem geänderten Ausgehverhalten, so Ratzenberger. Viele hätten mit 16 Jahren gar nicht mit dem Fortgehen beginnen können, da die Discos geschlossen halten mussten, bis sie 18 Jahre alt wurden.

"Feldzug der Cofag"

Um zumindest die Mitarbeitenden wieder leichter zu finden, brauche es "attraktive Modelle für Studierende und ein steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die (Nacht-)Gastronomie", so eine VÖNG-Forderung. Angebracht seien weiters ein eigens definiertes Energie-Mehrkosten-Modell für die Nachtgastronomie analog zu bestehenden Modellen und ein temporär einheitlicher Steuersatz von zehn Prozent auf Speisen und Getränke in der (Nacht-)Gastronomie, um die hohen Energiekosten abzufedern. Fremd- und Eigenkapital gehöre zudem steuerlich gleichgestellt.

Neben der genannten Schwierigkeiten kommt laut Ratzenberger auch "der aktuelle Feldzug der Cofag im Rückverlangen der geleisteten Mietzuschüsse" im Gefolge der staatlichen Corona-Hilfen hinzu. "Das führt lediglich zu einer weiteren Verschiebung der Problematik, denn viele Vermieter verfügen nicht mehr über die erhaltenen Mietzahlungen. Somit gerät der Vermieter in ein Liquiditätsproblem, das letztlich wieder zulasten des Mieters geht", glaubt Ratzenberger.

Prüfungen im Gange

Die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) prüft derzeit ja verstärkt, inwieweit Förderungen und Garantien zu Unrecht bezogen wurden, und fordert die entsprechenden Beträge zurück. Es könne durchaus sein, dass sich die Voraussetzungen für Förderungen geändert hätten oder auch Gutschriften erfolgt seien, die bei den Förderungen zu berücksichtigen seien.

Die Cofag halte sich strikt an die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung, die sie vom Verordnungsgeber erhalten habe, hielt die Cofag fest. "War ein Pachtobjekt wegen eines behördlichen Betretungsverbotes nicht (vollständig) nutzbar, so ist der zuschussrelevante Pachtzins entsprechend zu reduzieren", hieß es. In der Folge komme es zu allfälligen Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz durch die Cofag. (APA, 31.1.2023)