Die Bildungsdirektionen sind im Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern, die oftmals Zuständigkeiten nicht abtreten wollen – trotz gesetzlicher Vorgabe.

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Es ist kein gutes Zeugnis, das der Rechnungshof Österreichs Bildungsdirektionen ausstellt: Im neuesten Bericht beanstanden die Prüferinnen und Prüfer komplexe Weisungszusammenhänge, mangelnde Flexibilität und grobe Unterschiede je nach Bundesland. Ein großes Problem sei außerdem, dass Mitarbeiter in der Behörde nach unterschiedlichen Schemata bezahlt würden. Sogar "mögliche Einflussnahmen" bei Besetzungen können laut Rechnungshof nicht ausgeschlossen werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: die Kompetenzzersplitterung der österreichischen Schulbehörden.

Bund-Land-Schulbehörden

Diese konnte offenbar auch die Bildungsreform 2017 nicht verhindern. Sie war der Ausgangspunkt für die am 1. Jänner 2019 eingeführten neun Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Landes-Schulbehörden. Als solche vollziehen sie sowohl Landes- als auch Bundesagenden des Schul- und Erziehungswesens. Und das birgt offenbar reichlich Schwierigkeiten, die schon bei der Bestellung des Bildungsdirektors anfangen: Zwar ist dieser beim Bund beschäftigt. Jedoch kann etwa die Landeshauptfrau der Bildungsdirektion als Präsidentin vorstehen und ein Mitglied der Landesregierung mit dem Amt betrauen – was wiederum im völligen Widerspruch zur Entpolitisierung steht.

Auch mit Blick auf die Weisungen scheinen die Direktionen zerrissen: Einerseits ist die Bildungsdirektorin in Bundesangelegenheiten an die Weisungen des Ministers gebunden. Für Landesangelegenheiten kann die Landesregierung Weisungen erteilen. Sind beide betroffen, braucht es das Einvernehmen beider Seiten. Und das führte in Salzburg zu Problemen: 2021 verlangte hier das Ministerium die Offenlegung von Personalveränderungen sowie Nachbesetzungen von Landesbediensteten plus deren Qualifikationsprofil. Das Land Salzburg legte ein Veto ein. Diese parallelen Weisungszusammenhänge erachten die Prüfer daher als "problematisch".

Ausständige Kompetenzen

Auch scheinen sich die Länder an Zuständigkeiten zu krallen – auch wenn der Gesetzgeber anderes vorsähe: So würde der Vollzug des Schul- oder Dienstrechts, Qualitätssicherung und Schulaufsicht eigentlich verpflichtend den Bildungsdirektionen obliegen. Doch viele Länder weigerten sich, das auch umzusetzen. Das betrifft etwa die Entscheidungen über einen sprengelfremden Schulbesuch. Einzig das Land Steiermark hat hier die Zuständigkeit der Bildungsdirektion übertragen. Diese Handhabe führe unter anderem auch dazu, dass es österreichweit unterschiedliche Ansprechstellen für dieselben Anliegen gäbe. Ein Beispiel: Im Jahr 2020/21 schienen beim Antragsformular der Schülerhilfe 23 verschiedene behördliche Stellen auf.

Ein Ausweg aus diesem Zuständigkeitsdschungel ist für den Rechnungshof ganz klar die Übertragung weiterer Aufgaben an die Bildungsdirektionen.

Dass sich die Bildungsdirektionen im Spannungsfeld zwischen Bund und Länder befinden, zeigt sich auch beim Personal. Es gibt sowohl Bundes- als auch Landesbedienstete, die nicht nur unterschiedlich hohe Gehälter beziehen, sondern auch verschiedenen Bestimmungen in Sachen Pensionen und Feiertage unterliegen. "Diese Unterschiede stellen die Direktionen vor große Herausforderungen, weil sie vor allem eine Beeinträchtigung des Betriebsklimas bedeuten", heißt es im Bericht.

Mehr Männer als Frauen erhielten Top-Jobs

In Summe 64 Besetzungsverfahren nahm der Rechnungshof unter die Lupe. Deren Entscheidungen waren für die Prüfer nicht vollständig nachvollziehbar. "Zudem konnten mögliche Einflussnahmen oder bewusste Steuerung bei Besetzungen nicht zur Gänze ausgeschlossen werden", heißt es. Vier Anträge wurden wegen möglicher Benachteiligung an die Bundes-Gleichbehandlungskommission übermittelt. Aber auch die Nutzung von Dienstwagen stellt für den Rechnungshof ein Problem dar: Dieser kritisiert, dass landeseigene Dienstwagen von Bundesbediensteten zum Teil privat genutzt wurden.

Einen großen Kritikpunkt äußert der Bericht zuletzt in Sachen "Bildungscontrolling", das immer noch fehlt – und das trotz der Bildungsreform. Dieses Controlling hätte eigentlich zum Ziel gehabt, Qualität in der Schule und Transparenz und Effizienz beim Einsatz von Mitteln in der Schulverwaltung zu steigern. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fehle eine entsprechende Verordnung aber immer noch. (Elisa Tomaselli, 3.2.2023)