Mit ihren Strom-, aber auch Gasversorgern hatten viele Kundinnen und Kunden zuletzt Probleme. Es geht um undurchsichtige Preisgestaltung, aber auch um schwere Erreichbarkeit, beklagt die E-Control im Konsumentenschutzbericht.

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Die exorbitant gestiegenen Strom- und Gaspreise lassen die Telefonleitungen zu den einschlägigen Beratungsstellen und Callcentern seit vergangenem Herbst heißlaufen. Davon kann auch die E-Control, die mit der Regulierung des heimischen Energiemarkts betraute Behörde, ein Lied singen. Rund 30.000 Anfragen und Beschwerden sind im Vorjahr allein bei ihr eingegangen, fast dreimal so viele wie 2021. Und es geht weiter, auch weil viele Hilfesuchende mit ihren Anliegen bei den eigentlich dafür zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht durchkommen, wie E-Control-Chef Wolfgang Urbantschitsch moniert.

Gestiegen sind auch die Anfragen und Beschwerden an die Schlichtungsstelle, und zwar um 120 Prozent auf 2.800. Verfahren wurden 1.800 eingeleitet, fast doppelt so viele wie 2021, geht aus dem eben publizierten Konsumentenschutzbericht hervor.

Undurchsichtige Preiserhöhungen

Viele Beschwerden beziehen sich laut Urbantschitsch auf Preiserhöhungen, die für Konsumenten beiderlei Geschlechts unter anderem der Höhe nach schwer nachvollziehbar waren. Fragen tauchten aber auch rund um Vertragskündigungen auf, wobei viele Betroffene gar nicht wussten, dass sie binnen acht Wochen einen neuen Lieferanten suchen sollten. Schon 2021 haben vier Stromlieferanten und drei Gasversorger komplett das Haushaltskundensegment verlassen. 2022 kam es zum Marktaustritt von weiteren sechs Strom- und fünf Gaslieferanten.

Es kam aber auch zur Kündigung von Verträgen, bei denen Kunden und Kundinnen gleichzeitig der Abschluss eines neuen Vertrags zu deutlich höheren Preisen angeboten wurde. Das habe zu Verunsicherung oder gar Problemen mit der Belieferung geführt, weil die Betroffenen das Angebot aktiv annehmen mussten und vielen das nicht bewusst war.

Grundversorgung

Probleme habe es auch im Zusammenhang mit der Forderung einer größer werdenden Gruppe von Personen gegeben, die einen Antrag auf Aufnahme in die Grundversorgung gestellt hatten, damit aber beim Energieversorger abgeblitzt waren. Bis dato sei man in sechs Fällen dagegen vorgegangen, sagte Urbantschitsch. Die Bescheide seien allerdings nicht rechtskräftig.

"Unternehmen sollen keine Bedingungen für den Erhalt der Grundversorgung stellen und den jeweiligen Grundversorgungstarif, der den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, klar kommunizieren", ist denn auch eine von zehn Forderungen, die die E-Control an die Branche richtet. Weitere Punkte auf dem Forderungskatalog: Information der Kunden und Kundinnen über die Teilbeträge und die Stromkostenbremse, die Anfang Dezember in Kraft getreten ist, Abschaltverzicht in Härtefällen, nur verrechnen, was tatsächlich verbraucht wird, und die Erreichbarkeit sicherstellen.

Taskforce

Ein weiterer Punkt in dem Forderungskatalog, nämlich die rasche Weitergabe von gesunkenen Großhandelspreisen, wird von einer Taskforce weiterverfolgt, die von E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet wurde. Bis zum Sommer soll es einen ersten Bericht geben, bei Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten soll das Kartellgericht eingeschaltet werden. (Günther Strobl, 3.2.2023)