In vielen Wohnhäusern sind die Mieten im letzten Jahr stark gestiegen.

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"Bei den Mieten muss auf jeden Fall etwas gemacht werden", redete Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, am Sonntag im ORF dem ÖVP-Konsumentensprecher Peter Weidinger ins Gewissen. Und dieser offenbarte dann in der "Im Zentrum"-Runde auch, dass man sich derzeit "unterschiedliche Modelle" anschaue. Über Details wollte er nicht reden, "aber es geht um die Indexierung", sagte Weidinger jedenfalls.

Er wies dann noch darauf hin, dass es unterschiedliche Mietrechtsregime gebe, "und da wird es rasch sehr technisch". Doch offenbar hat man in der Regierung nun tatsächlich vor, die Mieten von der Inflationsentwicklung zu entkoppeln.

Gegenüber der APA bestätigte am Montag auch Nina Tomaselli, Bautensprecherin der Grünen, dass man sich dazu in parlamentarischer Abstimmung befinde. Schließlich sei es ungerecht, wenn Mieten stärker stiegen als die Kosten für die Vermieter.

Neuer Index

Es würden unterschiedliche Varianten geprüft: Einerseits könnte ein anderer Index als wie bisher der Verbraucherpreisindex für die Richtwert-Anpassung herangezogen werden, andererseits die Inflationsabgeltung gedeckelt werden: "Aber es könnte eventuell auch ein neuer Index entwickelt werden", so Tomaselli.

Relativ klar war schon davor, dass man das Thema eher nicht komplett der SPÖ überlassen werde. Diese hatte vergangene Woche im Nationalrat einen Antrag für ein neues Inflationslinderungsgesetz eingebracht. Sämtliche Mieten sollten bis 2025 eingefroren werden, danach sollen die Erhöhungen jährlich bei zwei Prozent gedeckelt werden. Mit einem Fristsetzungsantrag hätte der Vorschlag bis spätestens 1. März im Bautenausschuss behandelt werden müssen, doch der Antrag bekam keine Mehrheit.

Allzu viel Zeit bleibt für einen politischen Eingriff nicht mehr. In den nächsten zwei bis drei Wochen müsste man sich auf eine Lösung einigen, um sie rechtzeitig durch den Nationalrat zu bekommen. Anfang und Ende März finden jeweils Plenarsitzungen statt.

Diskussionen im Vorjahr

Vor einem Jahr war die Diskussion ebenso heiß entbrannt, die Grünen sprachen sich für Maßnahmen aus, die grüne Justizministerin zögerte die Kundmachung der neuen Richtwerte bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, dem 31. März, hinaus.

Schon Tage zuvor war aber klar, dass die Anhebung gesetzlich in Kraft treten werde, denn das 2021 beschlossene "Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz" sah die Anpassung per 1. April 2022 schlicht und ergreifend vor. Auch ohne rechtzeitige Kundmachung wären die neuen Richtwerte deshalb in Kraft getreten, hieß es damals von Fachleuten. (Martin Putschögl, 6.2.2023)