Angaben zum genauen Grund der Verhinderung von Florian Teichtmeister gibt es derzeit nicht.

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Wien – Kurz nach zehn Uhr hätte am Mittwoch Staatsanwältin Julia Kalmar im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien die Anklage gegen Florian Teichtmeister vortragen sollen. Dem 43-jährigen Schauspieler wird der Besitz von mindestens 58.000 pornografischen Darstellungen Minderjähriger und Unmündiger vorgeworfen, wie die Bilder und Videos vom Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Strafgesetzbuch genannt werden.

Kurz vor Dienstagmittag wurde bekannt, dass die Staatsanwältin ihre Stimme schonen kann. Christina Salzborn, Vizepräsidentin und Pressesprecherin des Landesgerichts, informierte die Öffentlichkeit via Mail, dass sie vom vorgesehenen Richter Stefan Apostol informiert worden sei, dass die Verhandlung wegen einer "akuten Erkrankung" des Angeklagten abberaumt werden müsse.

Keine Aussagen zu Hintergründen

Über die Hintergründe der Verhinderung hüllen sich die Beteiligten in Schweigen. In der Justiz beruft man sich auf den Datenschutz, Anwalt und Verfassungsgerichtshofrichter Michael Rami, der gemeinsam mit Philipp Wolm als Rechtsvertreter von Teichtmeister agiert, gibt sich zugeknöpft. Man wisse nicht, woran der Mandant leide, behauptet Rami. Und er bittet darum, von Spekulationen Abstand zu nehmen. Ob Richter Stefan Apostol in den nächsten Tagen ein ärztliches Attest über den Grund für die Verhandlungsunfähigkeit übermittelt wird, wie in solchen Fällen üblich, wollte Rami nicht beantworten.

Wie berichtet, war die Causa Teichtmeister im August 2021 ins Rollen gekommen. Die Lebensgefährtin hatte die Polizei wegen einer körperlichen Auseinandersetzung alarmiert. Als die uniformierten Beamten in der Wohnung in Wien-Alsergrund erschienen, gab Florian Teichtmeister freimütig zu, einschlägige illegale Dateien zu besitzen. Er übergab den Polizisten sein Mobiltelefon, einen Laptop und einen USB-Stick. Zwei Tage später erschien die Kriminalpolizei, denen der prominente Schauspieler weitere 19 Datenträger aushändigte.

Zwei Vorwürfe ohne strafrechtliche Konsequenzen

Der Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung gegen seine Partnerin führte ebenso wenig zu einer Anklage wie der Fund von gut 100 Gramm Kokain – Teichtmeister konnte glaubhaft machen, dass er das Benzoylecgoninmethylester nur für den Eigenbedarf in der Wohnung hatte. Weitergabe oder gar Handel mit dem illegalen Rauschmittel konnte dem Unbescholtenen nicht nachgewiesen werden.

Der Besitz der pornografischen Darstellungen von Kindern und Jugendlichen konnte dagegen nicht geleugnet werden. Laut Anklage sammelte der Mime seit 2008 die Missbrauchsbilder und -filme, wie ein IT-Sachverständiger herausfand. Andere Bilder, auf denen der Angeklagte Gewaltfantasien notiert hatte, waren strafrechtlich dagegen nicht relevant. Dass er ein veritables Problem hat, wurde Teichtmeister offensichtlich selbst bewusst – laut seinen Anwälten begann er mittlerweile eine Psychotherapie.

Zwei Jahre Haft möglich

Nun hätten dem 43-Jährigen theoretisch bis zu zwei Jahren Haft gedroht. Insider gingen aber davon aus, dass bei einem geständigen Ersttäter eine bedingte Strafe in der unteren Hälfte des möglichen Strafrahmens, verbunden mit einer Weisung, die Therapie fortzusetzen, das zu erwartende Urteil wäre.

Zum Vergleich: In der Vorwoche wurde am Landesgericht Salzburg ein 59-Jähriger wegen des Besitzes von rund 500.000 Dateien nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Da ihm die psychiatrische Gutachterin allerdings ein hohes Rückfallrisiko attestierte, verfügte das Gericht auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Auch wenn der nun auf unbestimmte Zeit vertagte Prozess ob der Prominenz des Angeklagten aus der Masse heraussticht, ist das Delikt leider kein Einzelfall. Wie die Zahlen der Statistik Austria zu den gerichtlichen Verurteilungen zeigen, wurden im Jahr 2021 insgesamt 310 Erwachsene wegen des Paragrafs 207a bestraft, dazu kamen 27 Minderjährige und 34 junge Erwachsene, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren.

Der Forschungsstand zu Pädophilie ist widersprüchlich: Die Schätzungen, wie viele Menschen diese Störung der Sexualpräferenz aufweisen, reichen von 0,1 bis zu fast drei Prozent der Bevölkerung. (Michael Möseneder, 7.2.2023)

Der Text wurde um 16.05 Uhr durch eine längere Version ersetzt, Anm.