Christine Aschbacher trat Anfang 2021 nach Plagiatsvorwürfen zurück. Ihre Titel darf sie alle behalten.

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Mehr als zwei Jahre ist es nun her, dass Christine Aschbacher (ÖVP) als Arbeitsministerin wegen Plagiatsvorwürfen bezüglich ihrer akademischen Abschlussarbeiten zurückgetreten ist. Besonders ihre Doktorarbeit an der Technischen Universität Bratislava im Fach Industriemanagement hatte damals für Empörung wie Amüsement gesorgt. Geradezu legendär sind etwa Aschbachers Einlassungen, wonach "Annahmen wie Seepocken" sind, weil sie uns verlangsamen würden. Auch allerhand absurde Formulierungen wie "Ich werde rollen und tun es" durchziehen die Doktorarbeit. Der Plagiatsjäger Stefan Weber hatte zudem massive Übereinstimmungen von Aschbachers Text mit Passagen in der bereits bestehenden Literatur erblickt.

Wenig Infos zur Art der Untersuchung

Die ÖVP-Politikerin, die die Doktorarbeit während ihrer Ministerinnenzeit im ersten Pandemiejahr eingereicht hatte, erklärte allerdings bei ihrem Rücktritt, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen" gearbeitet habe. Die TU Bratislava kündigte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine Prüfung der Dissertation und die Einrichtung einer neunköpfigen Sonderkommission an. Diese wurde laut Uni-Angaben mit hausinternen Verantwortlichen, Professoren anderer slowakischer Hochschulen und ausländischen Experten für Forschungsintegrität besetzt.

Laut Ergebnisbericht keinerlei Plagiate

Die Kommission ließ sich offenbar reichlich Zeit, denn Anfang 2022 gab es noch immer kein Resultat. Mittlerweile liegt das Ergebnis aber vor, wie der STANDARD von der TU Bratislava erfahren hat. Man habe den Fall "umfassend untersucht", formuliert es ein Uni-Sprecher auf Anfrage. Über Ablauf und Details könne die Uni keine Auskünfte geben. Die Umstände des Prüfprozederes oder ein etwaiges Gutachten sind somit nicht öffentlich zugänglich.

Die TU Bratislava teilt bloß die Kernaussage des Ergebnisberichts mit. Demnach sei festgestellt worden, dass keinerlei Plagiate in Aschbachers Doktorarbeit vorlägen. "Frau Aschbacher ist berechtigt, ihren akademischen Grad 'PhD'" zu führen, heißt es weiter. Eher kryptisch fügt die Uni in ihrer Stellungnahme hinzu, es seien von der Kommission Reformvorschläge für das besagte Doktoratsstudium unterbreitet worden, die die Hochschule künftig umzusetzen gedenke.

FH-Magistertitel bleibt Aschbacher auch

Für die damalige Aufregung rund um Aschbacher sekundär, wenngleich zeitlich vorgelagert war ihre betriebswirtschaftliche Diplomarbeit an der Fachhochschule Wiener Neustadt, mit der sie 2006 ihren Magistertitel erlangt hatte. Stefan Weber hatte darin "Plagiate und falsche Zitate" erblickt, weshalb die FH eine Prüfung bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) veranlasste. Das Resultat dieses Falles wurde bereits im Herbst 2021 publik: Es wurden zwar Mängel in der Einhaltung wissenschaftlicher Standards moniert, doch vorsätzliche, wissentliche oder zumindest grob fahrlässige Verstöße konnten nicht festgestellt werden. Aschbacher durfte daher auch ihren Magistertitel behalten, die Gutachten blieben unter Verschluss. (Theo Anders, 8.2.2023)