Eine Novelle des Jagdgesetzes soll den Abschuss von Problemwölfen künftig "unbürokratisch" ermöglichen.

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Die Diskussion, ob man nun den Wolf oder das Schaf schützen sollte, ist längst zum Kulturkampf geworden: Tierhalter gegen Tierschützer, links gegen rechts, Stadt gegen Land. Und alle haben ein bisschen recht.

Einerseits versteht man – beim Anblick von Schafskadavern und im Gespräch mit dem verzweifelten Almwirt – den Wunsch, dem pelzigen Störenfried den Garaus zu machen. Andererseits gilt der Wolf gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie EU-weit noch immer als streng geschützt. Verständlich ist es also auch, dass sich Naturschutzorganisationen gegen eine "Entnahme" starkmachen. In Tirol wurden bisher alle erlassenen Bescheide erfolgreich beeinsprucht.

Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Der Landtag hat am Mittwoch eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen – mit breiter Mehrheit und unter kollektivem Schulterklopfen. Eine Gefährdungsverordnung soll den Abschuss von Schadwölfen in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum "rasch und unbürokratisch" ermöglichen. Damit begibt man sich auf EU-rechtlich gesehen dünnes Eis. Auch Fehlschüsse sind nicht auszuschließen, wie sich im Herbst in Kärnten zeigte. Und ohnehin, wer ist dann bereit zu schießen? Der Jägerverband fürchtet Anzeigen und Anfeindungen. Fest steht: Die Flinte allein wird das Problem nicht lösen. Ist einer tot, kommen weitere nach. Ob nun weniger Schafe sterben? Fraglich. (Maria Retter, 8.2.2023)