Die Cayman Islands gelten gemeinhin als Steueroase. Auch die Spur des Flughafeninvestors führt dorthin.

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Nun ist es also fix: Die australische IFM-Gruppe stockt ihre Anteile am Flughafen Wien auf knapp über 43 Prozent auf und verfehlt damit ihr Ziel von 49,99 Prozent. Dass das Wirtschaftsministerium die Übernahme der Anteile grundsätzlich bewilligte, sorgte aber schon im Vorfeld für Kritik, steckt hinter der IFM-Gruppe doch ein einigermaßen undurchsichtiges Firmenkonstrukt. Wie mehrere Medien aufdeckten, endet die Eigentümerkette nicht in Australien, sondern bei einigen Trusts auf den karibischen Cayman Islands. Wer tatsächlich in die Fonds investiert, ist nicht öffentlich einsehbar.

Dass das Ministerium die Aufstockung überhaupt prüfen musste, liegt daran, dass der Pensionsfonds seinen Sitz in einem Drittstaat hat – also außerhalb des europäischen Binnenmarkts. Zudem gilt der Flughafen Wien aufgrund seiner Bedeutung für die Infrastruktur als besonders sensibles Unternehmen. In derartigen Fällen muss die Regierung den Kauf von Anteilen ab zehn Prozent genehmigen. Die entsprechenden Bestimmungen wurden erst vor wenigen Jahren in einem neuen Investitionskontrollgesetz verschärft. Aber warum hat das Wirtschaftsministerium den Kauf weiterer Anteile dann dennoch bewilligt?

Kleinere Investoren scheinen nicht auf

Die Antwort auf diese Frage liefert das Investitionskontrollgesetz selbst. Um Umgehungen zu vermeiden, muss das Wirtschaftsministerium nicht nur direkte Erwerber prüfen, sondern auch die dahinterstehenden "mittelbaren" Eigentümer, erklärt Peter Wagesreiter, Rechtsanwalt bei HSP. Andernfalls wäre es etwa möglich, dass ein chinesischer Konzern zunächst ein unscheinbares österreichisches Unternehmen kauft und über dieses österreichische Unternehmen dann in weiterer Folge in kritische Infrastruktur investiert. Um ein besseres Bild zu bekommen, müssen die Erwerber zudem ihre Eigentumsverhältnisse offenlegen, damit klar ist, welche wirtschaftlichen Eigentümer tatsächlich dahinterstehen.

Im Fall des Flughafens Wien hat die IFM-Gruppe diese Eigentümerstruktur offengelegt, wie das Ministerium betont. Bis ins letzte Detail mussten und konnten die Beamtinnen und Beamten die Eigentumsverhältnisse aber wohl nicht prüfen. Entscheidend sind laut Gesetz nämlich die Kriterien des "Registers für Wirtschaftliche Eigentümer". Dieses Transparenzregister, das auf einer EU-Richtlinie basiert, zielt auf jene Personen ab, die das jeweilige Unternehmen tatsächlich kontrollieren. Als wirtschaftliche Eigentümer, die offengelegt werden müssen, gelten im Fall von Gesellschaften etwa Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Kleine Investoren müssen nicht aufscheinen. Zudem wird immer wieder kritisiert, dass die Vorgaben des Registers zum Beispiel durch Strohmänner umgangen werden können.

Geldwäschegefahr nicht entscheidend

Dazu kommt ein weiterer wesentlicher Grund, warum das Ministerium die Übernahme der Anteile genehmigt hat: Das Investitionskontrollgesetz zielt darauf ab, die "Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung" zu verhindern. Es soll also unterbinden, dass kritische Infrastruktur in Drittstaaten abwandert. Selbst wenn die Eigentümerkette in einer umstrittenen Steueroase wie den Cayman Island endet, steht das einer Genehmigung prinzipiell nicht entgegen.

Deutlich wurde das zuletzt auch in einem anderen Fall: 2021 wollte die Investmentfirma des russischen Oligarchen Roman Awdejew die Posojilnica Bank kaufen, eine Kärntner Regionalbank, die zum Raiffeisen-Konzern gehört. Die Investitionskontrolle im Wirtschaftsministerium wurde zwar aktiv, bewilligte den Kauf der Bank aber unter der Auflage, dass der Standort in Österreich bleibt. Erst die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Europäische Zentralbank (EZB) zogen die Reißleine – wegen der Sorge im Hinblick auf Geldwäsche. Vor allem das erklärte Ziel des Investors, vermögende Kundinnen und Kunden aus Osteuropa und Russland nach Österreich zu locken, sahen die Behörden als Gefahr.

Aus der Sicht des SPÖ-Wirtschaftssprechers Christoph Matznetter hätte das Gesetz im aktuellen Fall aufgrund der undurchsichtigen Firmenstruktur dennoch eine Untersagung erlaubt. Das Problem sei nicht das Investitionskontrollgesetz, sondern das, was das Wirtschaftsministerium daraus mache, heißt es auf Anfrage des STANDARD. Auch laut den Grünen können Investitionen, bei denen es die Gefahr von Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gibt, die öffentliche Sicherheit theoretisch gefährden. Ob das im Investitionskontrollgesetz ausreichend abgebildet sei, werde man "rasch prüfen". (Jakob Pflügl, 10.2.2023)