Die Verzweiflung nach dem Erdbeben ist groß. Viele wollen aus der Türkei und Syrien weg.

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Wien – Für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien soll die Einreise nach Österreich nicht leichter werden, hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) klargestellt. Zwar werde man sich bemühen, ihre Visumsanträge "raschestmöglich" zu erledigen. Doch es würden die gleichen Regeln wie immer gelten – auch wenn die Betreffenden durch die Erdstöße obdachlos geworden sind und hierzulande Angehörige haben, die sie bei sich aufnehmen könnten.

Was aber muss ein Mensch tun, der aus der Türkei oder aus Syrien – oder aus einem anderen Drittstaat – vorübergehend nach Österreich einreisen will? Welche Voraussetzungen muss er oder sie erfüllen? Hier Antworten auf diese und andere Fragen.

Frage: Wo muss ein Visaantrag, um nach Österreich zu kommen, gestellt werden?

Antwort: Bei einer österreichischen Vertretung, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Antragstellerin oder Antragsteller müssen dort persönlich vorsprechen, den diesbezüglichen Termin müssen sie im Voraus vereinbaren. In der Türkei stehen dafür die österreichische Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul zur Verfügung. Syrische Staatsangehörige müssen ins libanesische Beirut reisen, wo sich die nächste österreichische Vertretung befindet. Vorsprechtermine in den türkischen Vertretungen dürfte es laut dem Juristen und Fremdenrechtsberater Peter Marhold von der NGO Helping Hands nicht vor Ende April geben – "es sei denn, der Personalstand dort wird aufgestockt".

Frage: Was muss ein Visumantragsteller oder eine Visumantragstellerin vorweisen?

Antwort: Das ausgefüllte Visumantragsformular und ein Reisedokument, das am Ende des geplanten Aufenthalts in Österreich noch mindestens drei Monate gültig ist, sowie ein Passbild. Außerdem muss sie oder er eine Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengenraum abgeschlossen haben, die mindestens 30.000 Euro abdeckt. Die meisten üblichen Reisekrankenversicherungen tun das. Dann braucht es einen Nachweis, dass er oder sie ausreichende Mittel besitzt, um den Lebensunterhalt in Österreich zu bestreiten – sowie einen weiteren Nachweis, dass sie oder er nach Auslaufen des Visums auch wieder nach Syrien oder in die Türkei zurückkehren wird. Weitere Details hier.

Frage: Erdbebenopfer mit Familie in Österreich werden wohl bei den Angehörigen unterkommen. Reicht das, um die Abdeckung des Lebensunterhalts nachzuweisen?

Antwort: Nur dann, wenn die Angehörigen selbst beweisen können, dass sie das auch schaffen. Zu diesem Zweck müssen sie eine Verpflichtungserklärung für sämtliche Kosten unterzeichnen, die der Republik für den Gast anfallen könnten. Das geht bis hin zu Rechnungen für allfällige Gerichtsverfahren oder auch für Schubhaft und Abschiebungen so der oder die Drittstaatsangehörige nicht wieder rechtzeitig ausreist. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Polizei abgegeben werden, Angehörige müssen Lohnzettel sowie Bestätigungen über die Höhe der Miete, zu zahlender Kreditraten oder Alimente vorweisen. So die Verpflichtungserklärung akzeptiert wird, schickt die Polizei sie an die jeweilige österreichische Vertretung im Ausland. Dort kann die Erklärung trotzdem als unzureichend zurückgewiesen werden, die Vertretungen haben hier einen breiten Ermessensspielraum. Laut Jurist Marhold passiert das immer wieder.

Frage: Wie viel Geld muss eine angehörige Person haben, um eine solche Verpflichtungserklärung abgeben zu können?

Antwort: Laut Peter Marhold "in der Regel etwas weniger Geld als für einen längerfristigen Aufenthaltstitel". Dazu muss eine Einzelperson derzeit 1.110 Euro monatlich, ein Paar 1.752 Euro monatlich vorweisen.

Frage: Wie kann ein Mensch, der ein Visum für Österreich will, seine oder ihre Rückkehrwilligkeit dokumentieren?

Antwort: Etwa durch einen fixen Job oder familiäre Verpflichtungen daheim. Zwei- bis dreiwöchige Aufenthalte in Österreich werden als Urlaub meist bewilligt. Bei längeren Aufenthalten ist der Beweis von Rückkehrwilligkeit schwerer, Visa werden laut dem Juristen Marhold in solchen Fällen häufig verweigert. Wie das bei Erdbebenopfern gesehen werde, sei völlig unklar, sagt er. Es sei aber davon auszugehen, dass syrische Staatsangehörige große Probleme bei Visa für Österreich haben werden. Grund dafür: "Wenn sie in Österreich einen Asylantrag stellen, sind sie nicht rückschiebbar. Nach Syrien wird aus Österreich derzeit niemand zurückgeschickt". (Irene Brickner, 14.2.2023)