Für viele Beobachter geht der jüngste Schritt des Finanzmarkt-Stabilitätsgremiums (FMSG) nicht weit genug.

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Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, und sie fiel im Großen und Ganzen wie erwartet aus – doch für manche Kritikerinnen und Kritiker der strengen Vergaberegeln bei Wohnkrediten, die seit August 2022 gelten, war sie dennoch eine Enttäuschung.

Am gestrigen Montag trat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) zusammen, um über die Auswirkungen der Maßnahmen und mögliche Lockerungen zu diskutieren. Letztere werden der Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch empfohlen.

Zwischenfinanzierungen erlaubt

Konkret sollen Zwischenfinanzierungen von der Anwendung der KIM-Verordnung ("Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen") ausgenommen werden. Wer also schon eine Immobilie hat, aber eine andere kaufen will, wird damit wieder leichter einen Kredit bekommen können. Die bestehende Immobilie solle bis zur Höhe von 80 Prozent des geschätzten Werts berücksichtigt werden können.

Und auch in einem zweiten Punkt dürfte es zu einer Lockerung kommen: Vorfinanzierungen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften, also beispielsweise ein zugesagter, aber noch nicht ausbezahlter Zuschuss des Landes Salzburg zum Immobilienkauf, sollen für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-VO ausgenommen werden können. Solche Zuschüsse würden die Verschuldung von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern nämlich nur vorübergehend erhöhen, argumentiert das FMSG. Nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es wie schon erwähnt im Land Salzburg.

"Zurückhaltung ist nicht zu verstehen"

Doch für viele Beobachter geht der jüngste Schritt des FMSG nicht weit genug. Insbesondere ÖVP-Politikerinnen wie Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm oder auch der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle äußerten Unmut. Die "Zurückhaltung" des Gremiums sei "nicht zu verstehen", sagte Mattle, denn angesichts sinkender Nachfrage bei Wohnungseigentum und einem sich abzeichnenden Einbruch der Bauwirtschaft seien die verschärften Kreditvergaberichtlinien "nach hinten losgegangen". Aus Sorgen um die Bauwirtschaft hatte sich am Wochenende auch Bau-Holz-Gewerkschafter Josef Muchitsch (SPÖ) für eine Lockerung ausgesprochen.

Die Wohnbausprecherin der Grünen, Nina Tomaselli, stellt sich angesichts der Kritik aber auf die Seite der Fachleute im Gremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzaufsicht und der OeNB besteht. Die Vorgaben zur robusten Ausstattung mit Eigenmitteln und zur Schuldendienstquote würden schon lange gelten, die Banken hätten sie nur in vielen Fällen nicht eingehalten. "Es blieb der FMA gar nichts anderes übrig, als verpflichtende Regeln einzuführen." Gerade in Zeiten hoher Zinsen, die für Kreditnehmer noch höhere monatliche Belastungen bedeuten, seien diese Mindestanforderungen wichtiger denn je zuvor. "Eine starke Aufweichung wäre geradezu absurd", ist sich Tomaselli sicher.

Weitere Schritte gefordert

Für den Wifo-Ökonomen Michael Klien sind die Maßnahmen ausreichend. Die Regeln seien vor allem ein Instrument, um eine übermäßige Kreditvergabe und zu hohe Verschuldung zu vermeiden. "Dass an den Grundfesten nicht gerüttelt wird, ist, glaube ich, sinnvoll", sagte Klien im Ö1-"Morgenjournal".

Von einem "Schritt in die richtige Richtung" sprach auch der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). Es sei ein Fortschritt, wenn der Wert einer Eigentumswohnung im Rahmen einer Zwischenfinanzierung, zumindest teilweise, als Eigenkapital angerechnet werden könne. "Weitere Lockerungen und Unterstützungen für die Entwicklung des Eigentums", etwa in Form von Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer, wünscht sich aber auch ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer. "Die Erhöhung der Eigentumsquote ist eine wirtschaftliche, aber auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Leistbare Kredite und treffsichere Förderprogramme sind ein wesentlicher Baustein dafür, gerade für junge Menschen und Familien." (red, 14.2.2023)