Die "Krone"-Überschrift habe den falschen Eindruck vermittelt, dass die Herkunft der Raketen bereits geklärt sei, so der Presserat und wertete die Schlagzeile als "reine Spekulation".

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Kiew –Der Presserat hat die "Kronen Zeitung" für eine rein spekulative Titelseite zu vermeintlichen russischen Raketeneinschlägen in einem polnischen Dorf gerügt. Die Tageszeitung verstieß damit gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Wiedergabe von Nachrichten), teilte das Selbstkontrollorgan in einer Aussendung mit.

Mitte November des Vorjahres hatte die "Krone" getitelt: "Russische Raketen schlagen in Polen ein". Im dazugehörigen Artikel im Blattinneren wird berichtet, dass es sich bei den Explosionen in einem polnischen Dorf um zwei russische Raketeneinschläge gehandelt haben solle. Anderen Meldungen zufolge könnten es aber auch Teile von ukrainischen Abfangraketen gewesen sein. Offiziell sei keine Version bestätigt worden.

Ein Leser kritisierte die Schlagzeile auf der Titelseite, woraufhin der Presserat ein Verfahren einleitete. Der Senat 3 des Presserats betonte, dass Verkürzungen, Zuspitzungen oder Raffungen in Überschriften grundsätzlich zulässig seien. Eine Grenze sei jedoch dort zu ziehen, wo die Schlagzeile als inkorrekte Darstellung des Sachverhalts einzustufen ist. Im vorliegenden Fall habe die Überschrift den falschen Eindruck vermittelt, dass die Herkunft der Raketen bereits geklärt sei. Der Presserat wertete die Schlagzeile daher als "reine Spekulation". Die Aufklärung über die damals noch unklare Lage im Artikel reiche nicht aus, da Titelseiten ein eigenständiger Aufmerksamkeitswert zukomme.

Die "Kronen Zeitung" wird vom Presserat aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Vonseiten der Tageszeitung nahm niemand am Verfahren teil. Auch erkennt die Zeitung die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an. (APA, 17.2.2023)