Die Richtung stimmt: Künftig sollen alle Haushalte für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Ob sie nun fernsehen, Radio hören – bisher, ohne GIS zahlen zu müssen –, streamen, ob sie ORF nutzen oder nicht. Nur Einkommensschwache werden von der GIS ausgenommen.

Medienministerin Susanne Raab pocht auf einen ORF-Rabatt. Wie sinnvoll ist das?
Foto: APA/Hans Klaus Techt

Warum soll ich für den ORF zahlen, wenn ich ihn nicht nutze? Die Idee: öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Angebot im allgemeinen Interesse wie Schulen und Kindergärten, Theater, Museen, Parks, Straßen und Öffis. Deutschland hat seit 2013 eine Haushaltsabgabe, die Schweiz inzwischen auch.

Das Prinzip muss man nicht gut finden, vielleicht auch nicht passend für Medien. Aber man sollte dieses Prinzip verstehen können. Hier ist der ORF ebenso gefordert wie die Politik.

Unabhängige Berichterstattung

Der ORF muss allen im Land zeigen, warum es ihn gibt. Der öffentlich-rechtliche Riese mit gut einer Milliarde Euro Jahresumsatz kann sich dank öffentlicher Finanzierung österreichische Fiction-Produktion leisten, die größte Info-Redaktion des Landes, regionale Angebote, Kultur, Wissenschaft. Er muss sich aber nicht (mehr) alles leisten, was auch Private übernehmen, sich vielmehr klar von diesen unterscheiden.

"Die Politik muss sich aus dem ORF heraushalten."

Eine zentrale Aufgabe, vorgegeben per Verfassungsgesetz, ist unabhängige Berichterstattung. Wie unabhängig die Journalistinnen und Journalisten im ORF agieren können, ist auch eine politische Frage – nicht allein in der Finanzierung. Die Politik, die das oberste ORF-Gremium großteils besetzt, muss sich aus dem ORF heraushalten. Der ÖVP scheint das nicht so klar zu sein: Die Kanzlerpartei wirkt vielmehr enttäuscht, wie wenig sie von einem ORF-General ihres Vertrauens hat.

Das Mantra von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) vom ORF-"Rabatt" greift – bei allem Sparpotenzial – zu kurz. Denn wen überzeugen zwei Euro weniger im Monat vom Sinn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? (Harald Fidler, 17.2.2023)