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Nach dem Masernausbruch in Graz wird nun der aktuell erste Fall aus Kärnten gemeldet. Eine 19-jährige Person ist erkrankt, ihre Angehörigen abgesondert, teilte der Landespressedienst am Dienstag mit. Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) rief dazu auf, seinen Impfstatus zu überprüfen und die Krankheit keinesfalls zu unterschätzen. Wegen der aktuellen Fälle hält Prettner auch eine bundesweite Abstimmung für notwendig.

Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) wurden mit Stand Montag heuer österreichweit bereits 25 Masernfälle gemeldet – so viele wie im Gesamtjahr 2020. Im Vorjahr und 2021 wurde jeweils nur ein Masern-Fall registriert.

In Graz wird indessen ein weiteres Kind stationär im Krankenhaus behandelt. Die Zahl der Fälle, die stationär behandelt werden, ist damit auf sieben gestiegen.

Vor Ausschlag ansteckend

Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können laut Informationen des Gesundheitsministeriums im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz et cetera ausgeschlossen werden.

Das Masernvirus wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppen erkranken. Erkrankte sind schon vor dem Auftreten des Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hochansteckend.

Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise vier Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Beginn des Ausschlags an. Bei Verdacht auf Masern oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, unbedingt die Ärztin, den Arzt oder das Krankenhaus vorher telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann. (APA, red, 21.2.2023)