Wien – Der Entzug von Staatshilfen fällt schwer, er geht überaus langsam vonstatten. Auf Corona-Hilfen in Milliardenhöhe in den Jahren 2020 bis 2022 folgten nahtlos staatliche Energie- und Teuerungsunterstützungen. Insgesamt schüttete der Bund 2021 rund 41,25 Milliarden Euro an direkten und indirekten Förderungen aus. Das waren um 4,15 Milliarden Euro mehr als im ersten Corona-Jahr 2020, hat der Budgetausschuss des Nationalrats in seiner jüngsten Auswertung errechnet.

Größter Brocken waren bei den Direktförderungen mit Abstand die höheren Auszahlungen an die Förderagentur Cofag für Covid-19-Hilfsmaßnahmen, also Unternehmenshilfen in großem Stil. Kurzarbeits- und Saisonstarterhilfe, Umsatz- und Verlustersatz sowie andere Hilfen beliefen sich auf 13,67 Milliarden Euro.

Die Corona-Masken sind längst im Mülleimer, die Wirtschaftsförderungen laufen noch immer.
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Die indirekten Förderungen, das sind temporär ermäßigte Steuersätze ebenso wie dauerhafte Steuer- und Abgabensenkungen oder Steuergutschriften, etwa für Forschungs- und Umweltinvestitionen, stiegen um sechs Prozent auf 20,3 Milliarden Euro. Sie machten damit fast die Hälfte des Gesamtfördervolumens aus. Auffällig ist hier, dass das Volumen der indirekten Stützen vom Vor-Corona-Niveau nicht wesentlich abweicht, sie stiegen aufgrund der Corona-Hilfen nicht extrem. 2019 wurden insgesamt 18,43 Milliarden Euro an fiskalischen Ermäßigungen gewährt. 2021 waren es 20,37 Milliarden Euro.

Auch ohne Corona mehr

Das gilt für die direkten Förderungen nicht. Sie werden gemäß Bundesvoranschlag im Jahr 2022 mit 18,179 Milliarden Euro zwar um knapp 13 Prozent niedriger ausfallen als am Höhepunkt der Corona-Pandemie 2021. Gemessen am Vor-Corona-Jahr 2019 wurde aber immer noch fast das Dreifache eines Normaljahres ausgeschüttet. Rechnet man Covid-19, Energiekrise und Klimabonus heraus, wurden noch immer 10,158 Milliarden Euro an Direkthilfen gewährt. Das sind um 58 Prozent mehr als im Jahr 2019, als 6,4 Milliarden Euro an direkten Förderungen gewährt wurden. Zu den größten begünstigten Segmenten gehören die Investitionsprämie, aktive Arbeitsmarktpolitik, Land, Forst- und Wasserwirtschaft sowie Regionen. Letzteres betrifft insbesondere den Breitbandausbau und die EU-Agrarförderungen. Zu den großen Töpfen gehörten weiters die Sanierungsoffensive und der Klima- und Energiefonds.

Nennenswerte Absenkungen der staatlichen Stützen sind übrigens nicht in Sicht. Denn gemäß Budgetierung der Jahre 2022 und 2023 gehen zwar die Covid-Hilfszahlungen zurück, der Rückgang um zwei Milliarden Euro wird aber durch neue Maßnahmen im Rahmen der Energie- und Teuerungskrise weitgehend egalisiert.

Erste Energiehilfen

Zur Erinnerung: 2022 wurde zum Ausgleich für die Einführung der CO2-Besteuerung der Klimabonus eingeführt und – angesichts der stetig steigenden Inflation – um den Antiteuerungsbonus aufgestockt. Das allein schlägt mit 2,8 Milliarden Euro zu Buche. Wobei der Budgetdienst den Klima- und Antiteuerungsbonus, die insgesamt mit 4,05 Milliarden Euro veranschlagt sind, nicht als Förderung gemäß Bundeshaushaltsgesetz einstuft.

Weitere 900 Millionen Euro wurden für die ersten Energiehilfen reserviert, konkret Energiekostenzuschuss I und Energiekostenausgleich. Bei beiden Maßnahmen liegt das tatsächlich abgerufene Volumen noch nicht vor, auch der Budgeterfolg wurde noch nicht ermittelt. Der Budgetdienst geht davon aus, dass deutlich weniger abgerufen wird, als veranschlagt wurde.

Wie verlässlich die Budgetplanungen sind, bleibt abzuwarten. Denn wohl sieht der Bundesvoranschlag 2022 gegenüber dem Erfolg 2021 einen Rückgang der direkten Förderungen des Bundes um 12,9 Prozent oder 2,69 Milliarden Euro vor, weil die Covid-19-Hilfen um 10,6 Milliarden Euro niedriger angenommen wurden. Tatsächlich aber stiegen insbesondere die über die Covid-19-Agentur Cofag ausgezahlten Hilfen um 1,76 auf 3,34 Milliarden Euro. Das liegt an der Verspätung, die die in Kritik geratene Abwicklungsstelle aufgerissen hat. Noch immer warten tausende Unternehmen auf Verlustersatz. Das liege daran, betont eine Cofag-Sprecherin, dass die Regelung überaus komplex sei und deshalb brauche es angesichts der Volumina, um die es gehe, detaillierte Prüfungen der Anträge. Die Anträge auf Umsatzersatz seien inzwischen zur Gänze abgearbeitet, (Luise Ungerboeck, 22.2.2023)