KI-Tools wie Midjourney haben viele Menschen dazu inspiriert, selbst Kunstwerke schaffen zu wollen. Auf einmal formten sich aus Textbausteinen Gesichter, Städte oder Landschaften. Besonders ambitionierte Naturen haben mit diesen neuen Möglichketen ganze Bücher mit KI-gestützten Artworks und Bildern umgesetzt und diese sogar veröffentlicht. Der Urheberrechtsschutz auf diese Bücher greift allerdings nicht, wie jetzt eine US-Behörde einmal mehr bestätigte.

Enttäuschung

Die Freude der Künstlerin Kristina Kashtanova, dass ihr neues Buch "Zarya of the Dawn" offiziell registriert wurde, währte nur kurz. Bereits einen Tag nachdem das US Copyright Office ihr eine positive Rückmeldung auf ihren Wunsch nach Urheberrechtsschutz bestätigt hatte, zog es die Entscheidung wieder zurück. Die Begründung: Die Bilder seien nicht "von menschlicher Hand" entstanden, deshalb sei "der Urheberrechtsschutz aufgehoben" worden.

In einem Brief an die Künstlerin bestätigte die Behörde zwar, dass "die Autorin den Text des Buches sowie das Arrangement der visuellen und geschriebenen Elemente" vorgenommen habe. Jedoch seien eben die Bilder selbst nicht ihr Werk. Dieser Umstand wurde offenbar bei der ersten Bestätigung, die die Künstlerin freudig auf Twitter geteilt hatte, übersehen.

Der Fall Kashtanova ist nicht der erste seiner Art. Um der Entscheidung Nachdruck zu verleihen, lässt die Behörde die Künstlerin auch wissen, dass es bereits mehrere Ablehnungen in diese Richtung gegeben habe. So wurden bestimmte Worte oder auch Lieder abgelehnt, die als Autor "nichtmenschliche, spirituelle Wesen" oder den Heiligen Geist nannten. Sogar ein Fall wird erwähnt, bei dem ein Affe ein Foto gemacht hatte – auch dieses konnte rechtlich nicht geschützt werden.

Danke, Social Media

Der Behörde wäre der eigene Fehler gar nicht aufgefallen, sie wurde aber aufgrund von mehreren Social-Media-Postings der Künstlerin auf die künstliche Erstellung der Bilder hingewiesen. Daraufhin forschte das Copyright Office nochmals nach und revidierte aufgrund der neuen Erkenntnisse die ursprüngliche Entscheidung.

Zwar hatte Kashtanova Midjourney auf dem Cover des Buches erwähnt, auf den anderen 18 Seiten allerdings nicht. "Die Tatsache, dass das Wort Midjourney auf dem Cover zu lesen ist, war für die Behörde nicht Hinweis genug, dass eine künstliche Intelligenz Teile des Buches oder sogar alles davon geschaffen hat", schrieb das Copyright Office an Kashtanova. Man habe somit nicht alle Informationen gehabt, die für eine Bewertung relevant seien.

Der Anwalt der Künstlerin, Van Lindberg, widerspricht diesen Aussagen öffentlich: "Es finden sich einige Fehler in der Argumentation der Behörde, sowohl rechtlich als auch faktisch." Das Copyright Office würde grob missverstehen, welche Rolle der Zufall in der Entstehung von Midjourney-generierter Kunst einnehme. Eine von KI unterstützte Kunst solle wie ein Foto behandelt werden, das müssten bald auch die Behörden einsehen. Lindbergh: "Es ist nur eine Frage der Zeit." (red, 23.2.2023)